Das Urteil will ich mal sehen. Der Richter muss erst noch gezüchtet werden, der mir das verbieten kann.
Es ist verboten für private Zwecke den Verkehr (oder ggf. Einzelpersonen/Fahrzeuge) zu überwachen und Videos zu diesem Zweck hochzuladen oder um jemanden damit zu schaden bzw. persönlich anzugreifen.
Bisher ist mir kein Haltbares Urteil bekannt, welches mir ganz klar verbietet solche Zusammenschnitte zu veröffentlichen. Und so lange ich nicht vor dem Bundesrichter gestanden habe, der mir dieses Urteil verkündet, werde ich ignorieren, was mal wieder an irgendeinem Amtsgericht in einer 500 Seelen-Gemeinde verkündet wurde.
So ein Gesetz wird niemals jemand durch kriegen, weil damit die gesamte Film und Videobranche auf einen Schlag zusammenbrechen würde. Also müsste man wieder Sondergenehmigungen erteilen für den "Tatort" zum Beispiel. Wer bekommt diese Sondergenehmigungen und was sind die Anforderungen? Welche Gesetzesgrundlage will man dafür her nehmen und wo genau ist die Grenze zwischen einer Verkehrsaufnahme die legal und einer solchen die illegal ist?
Letztlich müsste überhaupt erstmal irgendwer klagen. Und dafür müsste sich erstmal irgendwer angegriffen fühlen durch das Video.
Von daher sehe ich es entspannt und plane für das kommende Jahr