gut, dass ich aus dem alter raus bin, mich mit streitsüchtigen bauern im forum zu duellieren...^^
durch diverse internetnachforschungen scheint es tatsächlich so zu sein, dass diese 50cm eingehalten werden müssen... manche prüfer tragen anscheinend niedrigere lichtaustrittskanten ein, um dieses gesetz zu "umgehen". das ist aber natürlich rechtswidrig.
hach, ich liebe deutschland.... -.-
so, mir hat das keine ruhe gelassen und ich habe nochmal mit einem zollstock nachgemessen. ich habe knapp über 50 cm lichtaustrittskante. bodenfreiheit sind knapp 10 cm. leider weiß ich nicht, wie tief das fahrwerk eingestellt ist. ich weiß aber, dass ich bei weitem nicht den tiefsten kaddy fahre.