bekommt man sowas durch den TÜV?
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#12 Hey,
bei solche Zusatzscheinwerfer wird es schwer, wie schon gesagt, wegen den Vorschriften.
Wenn du die 4 Zusatzscheinwerfer im Straßenverkehr anmachst, wird die Nacht zum Tage und dein Gegenverkehr sieht nix mehr!
Ich würde wenn dann mal nach ner Halterung schauen.
Das könnte dann in etwa so aussehen, ist abnehmbar.
Verwenden kannst du sie aber eigentlich nur auf einer abgesperrten Strecke. -
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#14 ZitatOriginal von Josi
Aber bei LKW´s ist es erlaubt, also das sie höher sitzen als die Scheinwerfer?
Die haben doch fast alle oben auf der Kabine noch mal 2 nette Flutscheinwerfer (Fernscheinwerfer) die sie auch benutzen.Bei LKWs gibt es auch andere TÜV-Vorschriften als für Autos.. bei denen ist das erlaubt die Scheinwerfer oben (bis zu 4m) anzubringen. ...aber da wird das scheinbar lockerer gehandhabt.. das stimmt.
Ich werde eh mit dem TÜV in Kontakt treten wenn der Motor das erste Mal gelaufen und ein Ende des Projektes in Sicht ist
..da werde ich ihm/ihr das Foto mal zeigen und schauen was er sagt,.. oder ob er/sie nur grinst und den Kopf schütteltGrüße
Nico
PS: @ Shootersau: wo gibts denn solche Halterungen? ..oder ist die selbst gebaut?
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#17 ZitatOriginal von BennibzwTim
Max. 6 Lampen insgesamt ist richtig - aber die dürfen nicht höher als die Hauptscheinwerfer montiert sein. Ausnahme lediglich ein sogenannter Arbeits- oder Suchscheinwerfer.
Mit dieser Anordung hier wird es Probleme geben. Mit so "Duschauben"-Abdeckungen drüber geht es. Siehe die Lampen an den Überrollbügeln der Pickups - diese dürfen in D nicht funktionieren, da höher als die Hauptscheinwerfer. Deswegen sind die abgedeckt.Da muß ich dir leider widersprechen...
hatte damals bei meinem Opel Frontera 2 Zusatzfernscheinwerfer auf dem Rammbügel und 2 Zusatzfernscheinwerfer auf dem Dach montiert....das ganze mit TÜV
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