Motor eintragung ?

  • #21

    Ok, also quer durch Marken und Modelle einen Motor umzuhängen, dürfte nach den Schilderungen schwierig werden, aber bspw. einen 1.4er Kadett auf 16v Technik umzurüsten, gibt beim TÜV weniger/keinen Ärger, denn so ein Modell hat es ja mal gegeben, wäre das soweit korrekt !?

    Suche (stand 12/2014):
    +++ Kadett-E Caravan Himmel
    +++ Kadett-E Caravan Frisco/Club-Spezial Schürzen (v+h)
    +++ TSW Imola 15" - 17" mit LK 4x100

  • #23

    jedes Jahr das selbe....jedes Jahr kommt sone Meldung das sich alles Mögliche ändert und dann nix mehr eingetragen werden kann....blablablubb


    ich muss meinen XE auch noch eintragen lassen :P

    ______________________________________________
    Cabrio fahren ist wie, als hättest du kein Dach xD


    Alltagsauto: W211 E350, Spaßauto: Opel Kadett E Cabrio 2.0 16V

  • #25


    Aber hallo? Wer labert denn son Mist?


    Natürlich kann man Felgen mit Festigkeitsgutachten eintragen. Ein Festigkeitsgutachten ist sogar Mindestvoraussetzung um die eingetragen zu bekommen. Was meinst denn was ein Teilegutachten ist? Ein Festigkeitsgutachten ist, bis auf den fehlenden Verwendungsbereich, das gleiche.


    Ist hier schon wieder 1. April?

  • #26


    Ganz ehrlich, die meisten sind auch gar nicht zulässig, weil nie jemand richtig in den Umrüstkatalog geschaut hat, sonst hätten die gesehen, wo der 16V überall verstärkt ist

    Anonymer Ökoalkoholiker powered by E85


    Mammuttreffen

  • #27

    Also ich habe heute mal meinen Tüv Prüfer gefragt und der weiß gar nichts von dieser angeblich kommenden Regelung und er ist sowohl Ingenieur, als auch der Chef dieser TÜV Niederlassung. Er meinte aber er frägt mal bei diveresen Stellen nach und gibt mir dann die Auskunft darüber. Aber er hat keinerlei Bedenken, den 16V im Cabrio nächstes Jahr einzutragen, da es für dieses zeitlich gesehen eh nicht reichen würde.

    Cabrio fahren ist die dekadenteste Form der Obdachlosigkeit.

  • #28

    ich habe den alten Umrüstkatalog hier, da steht alles drin wo die Kadetten verstärkt worden sind, schon aus diesem Fakt dürfte es schon nicht gehen.


    Noch vor 4 Jahren lagen solche Eintragungen alleine bei Ermessen des Prüfers, mit einführung der EG Richtlinien, wurde dieses genau ausser Kraft gesetzt.

    Anonymer Ökoalkoholiker powered by E85


    Mammuttreffen

  • #29


    Gar nichts liegt im Ermessen des Prüfers.


    Für jeden Handschlag den der Prüfer macht gibt es eine rechtliche Grundlage. Sollte ein Prüfer von dieser rechtlichen Grundlage abweichen handelt er rechtswidrig. Die Eintragung ist somit ungültig.


    Bis vor ein paar Jahren hat nur niemand den Prüfern so genau auf die Finger gekuckt. Aber jetzt sieht das anders aus. Nun wird rigoros hinterfragt ob alles mit rechten Dingen zugeht.


    Das ist der einzigste Unterschied.


    (eben weil es schwarze Schafe gibt)

  • #30

    nr1ebw


    So sieht es aus. Bei uns hat eine bestimmte TÜV Prüfstelle im Westerwald in eigenem Ermessen Tönungsfolie rundherum eingetragen- Allerdings haben die sich das "eigenen Ermessen" teuer bezahlen lassen. Kam richtig gut nachdem diese Autos in die ersten allgemeinen Verkehrskontrollen kamen.


    Streng genommen gab es nie ein "Eigenes Ermessen", das haben sich die Prüfer einfach mal herrausgenommen. Im Fall der Fälle bezahlen aber dann nur die Fahrer.

    Einmal editiert, zuletzt von BJ Hunnicutt ()

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