Umbauten die innerhalb von 10 Jahren nach der Erstzulassung möglich gewesen wären, sich H-tauglich.
Selbst Komplettumbauten, wo das Grundfahrzeug stark verändert wurde, sind H-tauglich, WENN dieser Umbau mind. seit 30 Jahren eingetragen ist. Somit ist der Umbau an sich 30 Jahre alt und darf ein H-Kennzeichen erhalten.