Alles anzeigenDenke nur daran, wenn der Wagen straßenzugelassen sein soll, dann dürfen die Benzindämpfe nicht in die Umwelt gelangen. Ansonsten bleibt dir nur eine Abrüstung auf katlos.
Eine Verschlechterung der Abgasnorm ist laut Verordnung nicht mehr zulässig, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Andersherum ist eine Aufrüstung zur Verbesserung der Abgasnorm erlaubt. Ob dies erwünscht ist steht auf einem anderen Papier. Prinzipiell habe ich den Eindruck, dass man es eher versucht Besitzern älterer Autos schwerer zu machen, diese am laufen zu halten.
Der Aktivkohlebehälter muss drinnen bleiben, aber die Funktion ist nicht überwacht und wird auch keiner überprüfen.