schau mal in Dein Postfach, habe Dir gerade eine entsprechende PN geschickt
Beiträge von Strahli
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Mein D ist vom 07.03.1985 und das Gutachten von KW vom 02.05.1995.
Bin gespannt.
Dann lass Dir mal das Gutachten von KW schicken.
Offiziell wurden die ersten KW Gewindefahrwerke für die "ersten 4 Modelle" auf der Essener Motorshow im Dezember 1995 vorgestellt und das waren allesamt VW Modelle; ich war damals auf der Motorshow und habe auch mit den dortigen Ausstellern gesprochen; für den Kadett D hat es damals meines Wissens nach noch nichts von KW gegeben.
Die einzigen Gewindefahrwerke für den Kadett D, die es ab Anfang der 80´er Jahre ausschließlich vom Hersteller Fichtel & Sachs für die Vorderachse zu kaufen gab, nur leider ohne eine entsprechende Straßenzulassung; bin ich damals selbst gefahren und habe das Letzte dieser mir bekannten Fahrwerke vor ca. 6 Jahren verkauft. Hatte damals zu dieser Zeit neu ein kleines Vermögen gekostet.
Ich bin auf die Rückmeldung von KW gespannt.
Hier mal ein paar Bilder von meinem damaligen Gewindefahrwerk aus Anfang der 90´er Jahre.
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Hab den Vergaser gestern mal geteilt. Sieht alles sehr jungfräulich aus. Bis auf die Hauptdüse aber nichts rausgedreht. Alles andere gesäubert und vorsichtig mit Luft durch gepustet. Alles was Augenscheinlich zu erkennen ist war sauber und frei.
Wenn alles "frei" ist, nicht nur augenscheinlich, dann ist die Grundeinstellung daneben. Prinzipiell sind Vergaser variabel einstellbar und bedürfen aufgrund des mechanischen Verschleißes steter Zuwendung.
Ohne einen Abgastester ist eine Feineinstellung eh nicht möglich, aber mit der richtigen Grundeinstellung ist auf alle Fälle ein Motorlauf möglich.
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Moin Sven,
gleich vorweg, wurde der Vergaser vor der Wiederinbetriebnahme zerlegt und gereinigt?
Nach einer 10 jährigen Stillstandszeit muss ein Vergaser immer überholt und gereinigt werden, da es sich um ein "offenes" Kraftstoffsystem handelt, in welchem sich in der Schwimmerkammer sowie im Düsensystem während der Betriebszeit Schwebestoffe angesammelt haben, die dann bei der Stillstandszeit und der Verdunstung des Kraftstoffes abgesetzt und verfestigt haben werden.
Der Vergaser muss raus, zerlegt, im Ultraschallbad gereinigt und anschließend mit neuen Dichtungen wieder komplettiert werden; dann läuft der Motor nach der erneuten Einstellung des Vergasers auch wieder.
Alles andere wird nicht funktionieren, da die Leerlaufbedüsung garantiert zu sein wird.
Gruß Strahli
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Da muss ich Andreas beipflichten, es führt heute kein Weg mehr dran vorbei im Vorfeld mit dem Prüfer zu sprechen, ob er willens und bereit ist, an einem historisch zugelassenem Fahrzeug, die gewollten Umbauten/ Veränderungen abzunehmen und auch abzusegnen.
Hier noch ein paar Bilder meiner AP Federn, diese wurden seinerzeit ganz offiziell von D & W für den Kadett D vertrieben.
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Wie sind denn die Federn noch vom Zustand her? Gibt's ein Gutachten dazu und sind die H tauglich?
Für die AP Federn gibt es ein Gutachten vom 11. Januar 1995, welches mir vorliegt.
Die damalige Herstellerfirma "Andreas Paas GmbH & Co. KG" war bei mir in Remscheid nur wenige hundert Meter von meinem damaligen Wohnort entfernt, und von daher ist es verständlich, dass ich diese Federn natürlich auch gefahren bin.
Die Federn sind nach heutiger Zulassungsverordnung nicht mehr H-Konform.
Wer sie noch aus früheren Zeiten eingetragen hat, der besitzt hier Besitzstandswahrung.
Das Thema solltest Du im Vorfeld mit dem Prüfer Deines Vertrauens absprechen.
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Ich frage auf jeden Fall mal nach.
Meinst du wegen der H Zulassung?
Mit so einem Gutachten aus 2008 erlischt auch für meinen Prüfer die H-Zulassung; die entsprechende Verordnung ist da konsequent ausformuliert, was zulässig ist und was nicht. Bin mal auf die Rückmeldung zu Deiner Anfrage gespannt.
Selbst wenn Dein Prüfer Dir die Federn einträgt und Dir das H-Kennzeichen in diesem Zuge nicht aberkennt; im Worst Case kann Dir mit diesen Federn bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle jeder halbwegs kundige Straßenpolizist das Fahrzeug stilllegen und eine technische Überprüfung anordnen, wenn ihm danach ist.
Sollte sich bei der Überprüfung der Sachverhalt bestätigen, wovon ja dann auch auszugehen ist, dann wird es aufgrund der Feststellung einer Ordnungswidrigkeit teuer und die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt.
Halt uns mal auf dem Laufenden.
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Moin Stefan,
wenn man die von Dir beschriebenen Negativpunkte betrachtet, dann ist der Preis aber weit weg von der Realität. Außerdem sollte ein vor 10 - 15 Jahren restauriertes Fahrzeug, diese Angange ist für sich betrachtet schon eine Achtungshinweis, denn wenn jemand so viel Aufmerksamkeit in ein Fahrzeug steckt dann weis man auch wie lange so eine Maßnahme her ist, nicht in so einem Zustand sein.
Ein Kumpel von mir fährt seit 1999 einen 1100´er Kadett B Rallye, und der ist 26 Jahren nach der Teilrestaurierung in einem weitaus besserem Zustand, wie von Dir beschrieben.
Gruß Strahli
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Das wäre super, vielen Dank.
Guten Abend Hans-Joachim Jung
Du hast von mir eine PN mit der Aus- und Einbauanleitung der Nockenwelle, mit dem von Opel zugelassenen Spezialwerkzeug, erhalten.
Gruß Strahli