Gibt es zu diesem zusätzlich oder nachträglich angebrachten FIN-Datenschild Informationen im Fahrzeugbrief/ der Zuslassungsbescheinigung?
Diese Stelle sowie die Art der Ausführung waren bereits nach damaliger Rechtsprechung seitens der Fahrzeughersteller nicht zulassungskonform.
AUSSER; dass Fahrzeugkarosserieteil mit der werksseitig eingebrachten Fahrgestellnummer wurde, z.B. nach einem Unfallschaden, ausgetauscht, dann war diese Art des Ersatzes statthaft, die Änderung musste aber in den Fahrzeugpapieren dokumentiert werden.
Die Fahrgestellnummer musste damals stets untrennbar mit einem Rahmenteil auf der rechten Seite im Bereich des Motorraumes eingebracht sein.
Dieser Passus wurde dann um 1975/ 1976 geändert und erweitert, seit dieser Zeit konnte die Fahrgestellnummer auch im Bereich der rechten B-Säule eingebracht werden.
Eine weitere Novelle dieses Zulassungsparagraphen erfolgte erst Anfang der 2000'er Jahre, ab diesem Zeitpunkt wanderte die Fahrgestellnummer bei den Neufahrzeugen auf den Windschutzscheibenrahmen.