Beiträge von Holgi71

    Halogenleuchtmittel (Beleuchtung)


    1,2W Leuchtmittel (Kontrollleuchten)


    LED Leuchtmittel T5 (Kontrollanzeigen)


    Aus dem oberen und dem mittleren Link die Leuchtmittel sind bei mir verbaut und passen, da 1:1 Ersatz. Hersteller ist dabei vollkommen egal. Fassung und Leistung sind relevant.


    Allgemeine Beleuchtung hat den Sockel B10D, wurde ja oben im 2. Beitrag bereits angegeben, passen alle und wird 2x benötigt.


    Die Kontrollanzeige hat den Sockel Glassockel T5 1,2V W2x4,6D


    Die LED's hatte ich mal in passender Lichtfarbe zur entsprechenden Funktion...nicht so toll. Man wird im dunkeln übel geblendet. Batterie und Bremse habe ich allerdings in rot verbaut.

    Und wenn es mit den Benzinern so läuft wie Diesel mit H, bringt das H Kennzeichen was Fahrverbote angeht relativ wenig. In Städten mit Dieselfahrverbot gilt das auch bei Diesel mit H, außer Anwohner. Wird über kurz oder lang auch dann bei Benzinern kommen.


    Soweit mir bekannt,ngilt ein Einfahrverbot für Benziner bis Euro 2 momentan nur in Frankfurt am Main. Fahre mein Cabrio eher auf kurzen Strecken, fernab von Städten.


    Mein 'Einwand' war auch nur als allgemeine Frage gemeint.


    Meiner hat auch nen KLR, ohne würde ich ich den sicher nicht seit 13 Jahren fahren

    Da ist ja selbst mein 2l Cabrio ohne H günstiger. Ist das Cabrio allgemein günstiger als ein normaler Kadett ? Mein Cabrio kostet inkl Teilkasko und Rabbattschutz 205€ im Jahr.

    Alleine in der Steuer wäre er mit H über 40 Euro teurer. H mit G Kat ist beim Kadett eigentlich finanziell außer vielleicht beim 16V ein minusgeschäft.



    Wsrum hat ein 1.4er Kadett eigentlich 211€ Steuern gekostet ?

    Bei Anhängerbetrieb war früher bei manchen Motoren bei Opel ein anderes Thermostat verbaut, welches früher geöffnet hat.

    Mit dem Vectra A meiner Mutter mit dem gleichen Motor wurde der Fernpass früher desöfteren gefahren....absolut problemlos. Und der hätte mit dem gleichen Motor 1300kg ziehen dürfen.


    Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Auto Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt.

    Mit der Klasse B darf man Anhänger fahren die zusammen mit dem Zugfahrzeug das zulässige Gesamtgewicht von 3,5t der Klasse B nicht übersteigen.


    Als es den Kadett noch neu zu kaufen gab, hatten wir den mit 60PS als Kombi sicher 15x mal als Firmenauto. Die wurden regelmässig mit einem komplett überladenen Tandemachseanhänger mit 1.5t bewegt. Keine weiten Strecken, aber problemlos. Früher ging das alles einfacher. Heute praktiziert auch meine Firma solche Aktionen nicht mehr.