Lichtaustrittskante

  • #1

    Hallo zusammen


    Ich bin gerade Tierisch erschrocken als ich in meiner Garage war und die Höhe von der Lichtaustrittskante gemessen hab zwecks ner Tieferlegung.


    Der hat ja nur 53 oder 54 Zentimeter und das mit Felgen und Bereifung 195.50.R15 also 15 Zoll wie habt ihr denn das eingetragen bekommen


    Das 2 ist das bei uns die Polizei ziemlich dermaßen streng ist und das bei uns immer kontroliert wird :(


    stimmt es eigentlich das man dazu am Reflektor alos im Licht messen muss ??? und hat einer zufällig seinen Kadett mit 16 Zoll ausgestattet könnt mir da einer die höhe zu den scheinwerfern sagen weil eigentlich wollt ich meinen kadett schon vo 55 hi 40 oder 60 / 40 tieferlegen achso oder gibts da irgendwie ne sonderregelung beim kadett


    Wichtig ist halt das ich keine punkte bekomme hatte schonmal mit nem Astra F Probleme obwohl ich alles eingetragen hatte


    DANKE für eure HILFE schönen Abend noch

    :bounce: <<<< Der hopft ja des isch Schwäbisch gell :)

  • #3

    Hi.
    Also meine scheiwerfer unterkannte hat 46cm, hab gerade mal kurz nachgemessen. Hatte keine Probleme beim eintragen obwohl unser tüv auch bei allem mekkert. Polizei gab es bisher auch kein stress, hatten noch nie nachgemessen immer nur unterm auto geschaut ob er net zu tief ist.


    Frag am besten mal bei deiner Prüfstelle nach wie die rechtslage ist

    Jung
    Dynamisch


    [blink]Erfolglos[/blink]

  • #4

    Das Thema gab´s hier schonmal:


    neue felgen für legale scheinwerferhöhe


    Siehe STVZO:
    §50 (3)
    " Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen"


    Keine Ausnahmen, außer für:


    "Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,


    selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift)".


    Quelle: STVZO bzw. http://www.verkehrsportal.de


    Gilt in der aktuellen Fassung für alle Fahrzeuge, die nach dem 1.1.1988 (erst-)zugelassen wurden.
    Siehe §72 STVZO ("Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen")


    Dies Angaben sind Gesetz, an die sich auch ein TÜV-Prüfer halten muß.
    Allerdings tragen viele Prüfer Sachen ein, die nicht mit der STVZO 100%-ig übereinstimmen und reden sich dann immer damit heraus, daß das Kfz bei der Abnahme der STVZO entsprach und der Halter dann eben danach entsprechende Änderungen vorgenommen hat.


    z.B. immer wieder gern genommen:
    Ich fahre mit Serien-Fahrwerk zum TÜV und lasse meine 13-Zöller mit 175/50 eintragen
    Danach fahre ich mit ´nem 80er Fahrwerk und 16-Zöllern hin (die vorher schonmal eingetragen wurden) und lasse mein Fahrwerk eintragen.


    In beiden Fällen lag die Lichtaustrittskante über 500mm -> entspricht also der STVZO


    Nun baue ich die 13-Zöller auf und habe meine Scheinwerfer bei 40cm (übertrieben) und bin im Glauben, ist ja beides eingetragen also ist das legal.
    Aber Irrtum:
    Der Führer eines Kfz ist jederzeit dafür verantwortlich, daß das Kfz der STVZO entspricht (... und nicht der TÜV´ler).


    Von daher kann das ganz legal sein, daß Du Punkte kriegst, obwohl alles eingetragen ist.

    " Für Leute mit Spaß am Fahren - Kadett GTE "



    Interne Infomappe zum Kadett D GTE (Mai ´83)


  • #5

    Danke für eure Antworten


    Stimmt das eigentlich das da nicht die unterkante von meinem Scheinwerfer gemeint ist sondern die


    LICHTAUSTRITTSKANTE ??? wie mess ich denn die ?


    ja das stimmt bei meinem Astra F war das auch alles eingetragen hab aber trozdem Punkte bekommen :(

    :bounce: <<<< Der hopft ja des isch Schwäbisch gell :)

  • #6

    ich denke, angesichts dessen, das jeder kadett und auch die tigras (bei den bin ich mir sicher) schon serienmässig am limit hängen, fährt jeder mit ner illegalen karre rum...

    ...kuschelkurs is aus...

  • #7

    Es geht definitiv um die Lichtaustrittskante.


    Und zwar die untere !!


    Du legst ein weißes Blatt Papier auf den Scheinwerfer und machst das mit Tesa fest.


    Dann schaltest das Abblendlicht an. So siehst du deutlich die untere Lichtkante.


    Von der Kante aus mißt du nach unten zum Boden. Die Mindesthöhe sind 500mm.

  • #8

    wie d-zug schon richtig zitierte, unterkante spiegelfläche!!!!!! nicht lichtaustrittskante oder so. sind mehrere radkombinationen eingetragen so muss der prüfer auch diese alle begutachtet haben und diese positiv befunden, alles andere muss ausgetragen werden....
    mann lese div gutachten zu fahrwerken, hier wird häufig auf serienreifen verwiesen, anderes ist gesondert zu begutachten.

  • #9

    Danke Leute
    für die schnellen und guten Antworten


    wünsch euch allen noch n schönen Abend

    :bounce: <<<< Der hopft ja des isch Schwäbisch gell :)

  • #10

    also der scheinwerfer ist bei mir bei 53cm, die austritskante etwas höher.....mir ist da aufgefallen, das da ein ganz schön grosser teil "dunkel" war auf dem papier ;)....


    hab 14" alus, und 185/60er reifen

    Das "D" bei meiner Automatik steht für "DRUCK!" :D

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