Umbau auf GSI Stoßstange
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#6 ZitatOriginal von Xmaster
Das Cabrio gab es ja auch mit dem GSI-Bodykit und das ist auch als nicht GSI :wink:Wobei das Cabrio dann eine andere ABE Nummer hat wie das Standart Cabrio und unter dieser Nummer sind die GSi Schürzen vermerkt
Die Abschleppöse vorne muss frei zugänglich sein, spätestens wenn man mal abgeschleppt werden muss, sei es bei einer Panne oder einem Unfall, wird es teuer. Wir hatten einen Fall, der ging sogar vor Gericht und der Kunde musste eine hohe, 4-stellige Strafe zahlen, weil die Öse nicht zugänglich war und somit das Abschleppen verzögert wurde. Ausserdem wollte er die Schürze vor Ort abmontieren, was auch verboten ist. Nach Absprache mit der Polizei habe ich dann das Seil vorne an der Kühlertraverse befestigt und dabei noch die Front krumm gezogen. Kommentar der Polizei: "Selbst dran schuld, wenn man sich nicht an Gesetze hält".
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#7 Das Cabrio Edition 2.0i hat GSI in der Zulassung stehen.
Schon mal gehört dass alle Autos auch hinten eine Öse haben ?! Wenn mein Auto im weg steht, kann man das auch rückwärts auf den Schlepper hiefen. Aber Vorschrift ist der natürlich. Aber ich denke mal dass dieser Verstoß höchstens im Fall des nicht möglichen Abschleppens moniert wird, aber niemals bei einer Kontrolleoder gar TÜV. Dann kämen 90% der getunten Frontschürzen nicht durch den TÜV oder bekämen eine Zulassung. Wenn halt was passiert, haftet der Halter für seine Schäden selbst und gut
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#9 ZitatOriginal von BJ Hunnicutt
...Dann kämen 90% der getunten Frontschürzen nicht durch den TÜV oder bekämen eine Zulassung. ...genau das selbe ist ja mit den lippen für die gsi front. und die haben sogar ne ABE und sind damit eintragungfrei. ich hab bisher auch noch keinen gesehnen der seine zender eingeschnitten hat um die öse reinschieben zu können.
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#10 ZitatOriginal von BJ Hunnicutt
Schon mal gehört dass alle Autos auch hinten eine Öse haben ?!Die Öse nach hinten ist keine Pflicht und ist genauso oft verdeckt wie die vordere. Das vorne die Vorschrift ist und frei zugänglich sein muss, kann man nicht wegdiskutieren, es ist nunmal Gesetz.
Ausserdem, wer öfter mal bei Unfällen abschleppt, der weiss auch sicher, das man da an einem Auto gut und gerne mal 10 Ösen gebrauchen kann
... und ich will den Abschleppfahrer sehen, der dir das Auto auf der Bundesstrasse oder Autobahn bei ner Panne rückwärts auflädt, damit würde er sich gewissermassen mit strafbar machen
Zu sebbl´s Kommentar kann ich nur sagen: Manches hier bei uns ist vielleicht kleinlich geregelt, aber es hat jeder die Möglichkeit die Gesetze einzusehen und sich somit dran zu halten. Ich kann ja auch net über ne rote Fussgängerampel latschen, verursache dabei nen Unfall und ruf denen nur zu:" Tschuldigung, wusst nicht das ich auf grün warten muss, ich hab´s eh eilig".
Die Polizei macht nur ihre Arbeit, wenn die bei dir was zu meckern haben, dann hast du wohl vorher nen Fehler begangen -
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