Drängelnde Polizisten

  • #1

    Hi,
    hab da mal ne Frage.


    Kumpel und ich waren gestern in seinem GSi unterwegs, durch n ziemlich langes Waldstück, wo durchgehend 70 war. Wir halten uns auch an die Beschränkung weils gedämmert hat und ja quasi jederzeit ein Reh rausflitzen kann.
    Jedenfalls kommt nach ein paar Minuten von hinten ein silberner Passat Kombi angepfeffert, richtig mit Zunder und bremst auch erst n Meter vor uns ab und bleibt auf dieser Distanz zu uns. So geht das ewig lang, der Passat hat gedrängelt wie Sau und ewig nicht überholt (obwohl möglichkeiten gegeben waren). Ich nur zu meinem Kumpel: "Andi, bleib ruhig..."
    Wenn man dann nach etwa 15 km aus dem Waldstück herausfährt kommt ein kerzengerades Stück auf freier Fläche mit viel Einsicht, eine wunderbare Stelle zum überholen. Der Passat klettert uns aber nur in den Kofferraum und überholt nicht. Die Beschränkung war offen und mein kumpel meinte dann, dass ganze durch beschleunigen auf weit über die 100 auflösen zu müssen (klarer Fehler, geb ich zu, er auch).


    In dem Moment geht jedenfalls ein kleines Blaulicht auf dem Armaturenbrett des Passats an und die Nette schrift "STOP! POLIZEI!"
    Wir sofort angehalten, rechts ran, kam so ein blassiertes A******** an unser Auto, also dem hats man wirklich schon angesehen, und meinte er muss den großem Zampano spielen mit so dummen Sprüchen wie
    "Sososo... wo wollen WIR denn so Spät noch so Schnell hin?" usw.
    Dann durften wir uns noch ein Video in deren Passat anschauen, das hat natürlich erst angefangen, als der Passat wieder den vorgeschriebenen Mindestabstand hatte.
    Dann fing der Polizist noch an am Auto von meinem Kumpel rumzusuchen.
    Nach etwa 10 Minuten Fahrzeugkontrolle war dem Polizisten klar, dass der Wagen unbedingt Stillgelegt werden muss, was dann auch ratz fatz passiert ist. Angeblich hätten wir zuviel Spiel in der Lenkung und die Elektronik wäre Marode (dazu muss ich sagen, dass mein Kumpel bei DB Drag Wettbewerben mitmacht und daher eine Tadellose Elektronik im Wagen hat, wurde anfang August erst so gut wie neu gelegt). Naja Schlepper kam, nahm das auto mit und wir durften wenigstens noch mit in die Stadt fahren, wo uns ein bekannter dann abgeholt hat. Mein Kumpel war zu dem Moment Käs-weis und geistig ziemlich abwesend, ich hab noch dran gedacht mir die Namen der Polizisten geben zu lassen. Ich wollte dann direkt auf die Wache und mich beschweren aber mein Kumpel hatte da nicht wirklich noch Bock sich mit ausseinanderzusetzen. Er wollte laut eigener Aussage nur noch ins Bett.


    So jetzt die Frage... unsere Aussage steht gegen die Aussage der Polizisten. Die haben uns ja eindeutig bedrängt, den Mindestabstand eklatant Missachtet und den Wagen wegen absoluter Nichtigkeiten stillgelegt.


    Kann man da mit beschwerden/klagen noch was ausrichten?
    Zeugen gibt es ausser mir und meinem Kumpel keine, es ist auch nur ein einziges Auto vorbeigefahren, als wir schon angehalten wurden.


    Weiß da einer was?

    Kadett tot... Astra tot... Kadett v2.0 tot... Corsa tot... Omega weg... Astra v2.0 LEBT!!

    Einmal editiert, zuletzt von Campino1987 ()

  • #2

    Beschwerde bei der Dienstaufsicht einlegen. Der Polizist muss bei der Stilllegung ja seinen Namen vermerken.


    Vorher die bemängelten Teile beim TÜVer checken lassen, wenn kein grund zur beanstandung besteht genau dies vom TÜVer protokollieren lassen. Dies mit zur Wache nehmen.


    Dem aufnehmenden Beamten klar machen das ihr zuvor kilometerweit von dem Passat bedrängt worden seit, und die Prüfung der Videodaten verlangen, auch die, VOR eurer Beschleunigung. Und dann hoffen das alles seinen Gang geht.


    Und bitte, Dominik, editiere das A-wort aus deinem Beitrag weg, auch wenn der Polizist ein Fehlverhalten zu verschulden hat, is Beamtenbeleidigung kein Kavaliersdelikt.


    gruß


    Manu

    :D Zurück in die Jugend: :D
    :D 125er for the win. :D

  • #3

    Also um ganz ehrlich zu sein, würde ich mir da persönlich keine großen Gedanken machen und das meine Rechtschutz und meinen Anwalt machen lassen.
    Auch wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden sein sollte, würde ich da auf jeden Fall mal zu einem speziellen Anwalt für Verkehrsrecht und mich da erstmal beraten lassen... aber ich kann mir schon vorstellen, das man da auf jeden Fall was mindern kann... wer weiss, vielleicht sogar eine Anzeige gegen die Polizisten ?!?


    Ist dann am Ende natürlich nur die Frage, wie oft Ihr dann nach der Verhandlung in eine Polizeikontrolle kommt bzw. gebracht werdet... wenn man aber allgemein sagen kann, das man einen vernünftigen Fahrstiel und ein technisch einwandfreies Fahrzeug hat, würd ich in jedem Fall erstmal da gegen angehen.... vorausgesetzt es war tatsächlich so wie beschrieben.


    Gruß Music.

  • #4

    A-Wort wegretuschiert, nur für dich ;)


    Naja Rechtsschutz hatter nich, ich auch nich. Mal sehen was am Montag so beim TÜV-Mensch passiert. Soweit ich weiß ist das Auto wirklich in einem technisch absolut optimalen Zustand (bis auf ein bisschen Opelgold hier und da, is klar)

    Kadett tot... Astra tot... Kadett v2.0 tot... Corsa tot... Omega weg... Astra v2.0 LEBT!!

  • #5

    Ich will niemanden was schlechtes!
    Aber ich würde sehr sehr viel Geld dafür bezahlen, um so jemanden auch nur den kleinsten Stein in den (Karriere)-Weg zu legen.

    Uns wurde ein strammer Sohn geboren, dank dem Herrn...... der über uns wohnt :D

  • #6


    Falsch.


    Beamtenbeleidigung gibt es nicht.


    Rechtlich ist es unerheblich, ob ich einen Maurer oder einen Polizeibeamten als "rückwärtige Körperöffnung" bezeichne.


    Nur wird der Maurer vermutlich mit einer Watschen darauf reagieren, während der Polizist möglicherweise Anzeige erstattet.


    Episode aus dem Bekanntenkreis, etwa 5 Jahre her:


    Kumpel, POK, seit über 20 Jahren bei der Trachtengruppe. ;)
    "Ich habe heute meine erste Anzeige wegen einer gegen mich gerichteten Beleidigung geschrieben. Daß ich ein Scheißbulle bin, weiß ich selber. Habe mir den Job ja selbst ausgesucht. Aber >dämlicher Scheißbulle< war mir dann doch zu fett."


    ;)

  • #7

    Wie schon geschrieben wurde, das komplette Video verlangen, wobei das auch wieder schwierig wird, da die nur den Part mit dem Vergehen als Beweis aufheben, der rest wird meist am selben Abend, nach der Auswertung gelöscht.
    Gegen die Stilllegung würde ich sowieso vorgehen, die Polizei muss dich zum TüV geleiten und der entscheidet dann was weiter passiert. Nur bei akkuter Gefahr für Fahrer oder Aussenstehende darf die Polizei selber das Fahrzeug stilllegen.
    Zur Beleidigung kann ich nur sagen, man muss es nur richtig verpacken ;) Wenn man sagt: "Ich bin der Meinung, das die ein A-Loch sind", dann gilt dies als Meinungsäusserung und nicht als Beleidigung, ergo, es kann keiner was sagen...

  • #8

    Nicht ganz richtig.


    In Berlin ist es gängige Praxis, daß beim Verdacht schwerwiegender und ggf. sicherheitsrelevanter Umbauten ohne Eintragung oder ABE eine "UdW" (Untersagung der Weiterfahrt) ausgesprochen wird und sehr häufig eine "Sicherstellung zur Erstellung eines technischen Gutachtens" erfolgt, die immer auch ein Abschleppen mit sich bringt.

  • #9

    interessanter wäre eigentlich gewesen, was passiert wäre, wenn ihr einfach rechts ran gefahren wärt...


    aber ich denke, die wollten an dem abend einfach noch was für ihre allseits bekannte liste machen, da fehlte denen wohl noch was... :stance:

    ...kuschelkurs is aus...

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