
Die tiefsten Kadett`s Schleifen muss es!!
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#62 ZitatOriginal von Frank
Der TÜV hat an meinem Auto gar nichts gemacht, weil der bei uns hier gar nichts darf. Ausser eben Haupt- und Abgasuntersuchung.
Wie Stefan es schon gesagt hat, ist am Kadett ALLES eingetragen. Und alles heisst auch alles. Von allen Karossierieumbauten wie GSi 16V Front mit Kühler, GSi 16V Querlenker, Bremsen inkl. Bremssattelbezeichnungen, HBZ + BKV inkl. Druckminderer, Schwungscheibe, Getriebe, Schaltung, Lenkung, Stabis, Streben, PU-Buchsen, Sturzänderung und und und...
Augen zugedrückt hat da auch keiner. Die Freigängigkeit der Räder wurde vorne über verschränken und einen Fahrtest geprüft, zur Prüfung der Freigängigkeit an der Hinterachse wurden 10 Sandsäcke von insgesamt 500kg in den Kofferraum geladen und zusätzlich auch nochmal verschränkt, obwohl das bei einer Starrachse unsinnig ist.
kann mir leider auch nicht vorstellen das das so stimmt wenn ich da 500km in dem kofferraum pack schleift das zu 100% auser der federweg is begrenzt was dann aber hier gleich 0 währe weil viel federn is da nich drinn!! will dich hiermit nich persönlich angreifen aber ich kann mir das nicht vorstellen zumal du sagst das das konvortabel zum fahren is??!!!
und ob die tiefe eingetragen ist oder nich wenn das der polizei zu tief ist ist es einfach so da kann man noch so tief eingetragen haben! dass nen sich dann stilllegung wegen unfahrbarer tieferlegung!! kann da aus erfahrung sprächen!!!
grezze flo
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#63 Da kann ich nur sagen kommt her und überzeugt euch selbst davon. Lest euch meinen Fahrzeugschein durch und fahrt dann noch ne Runde mit. Und wenn mir ein Polizist die Kiste stilllegt, dann muss er das wohl komplett auf seine Kosten machen. Und da hier alle Eintragungen legal sind, hat mich die ganze Geschichte auch ein halbes Vermögen gekostet durch die Genehmigungen usw.
Ich hab auch am ersten Tag der Anmeldung gleich zwei Verkehrskontrollen gehabt, wo einmal die Bundespolizei und einmal die Verkehrspolizei richtig heiss drauf waren die Plaketten abzukratzen. Sie konnten es aber im Endeffekt nicht nach dem Studieren des Fahrzeugscheins und nach mehreren, ich sag mal Telefonaten, mit deren Zentralen, weil ALLES an diesem Auto Hand und Fuss hat.
Und wegen zu tief. Darüber gibt es hier in Deutschland kein einziges Gesetz und auch keine Festlegung oder ähnliches. Es gibt lediglich eine Empfehlung, an die man sich aber nicht halten muss. Von daher sind alle Test wie "über ein 10cm hohes Holzstück zu fahren" usw. von den Prüfern einfach nur Schikane und nicht legal.
Zu tief wegen unfahrbar ist das Auto auch nicht. Wenn ich damit problemlos über Bahnübergänge "springen" kann, ist das ja wohl klar. Der Dekra Prüfer (bei den Eintragungen) und auch der TÜV Prüfer (bei der anschliessenden) Hauptuntersuchung haben das Auto ebenfalls bei Fahrtests richtig hart rangekommen. Der TÜV Prüfer (ein älterer Herr um die Mitte 50) wollte sogar gar nicht mehr aus dem Auto aussteigen, weil ihn das Fahrverhalten so sehr begeistert hat. Als einzigen kleinen Mangel hat er die Scheinwerfereinstellung bemängelt, weil die nicht mehr hoch genug einzustellen gingen aufgrund der Tiefe. Dieses Problem hab ich mittels Adaptern von Zubehörscheinwerfern aber auch schon behoben.
Wie gesagt, an alle Zweifler, kommt her und überzeugt euch selbst.
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#64 ZitatOriginal von Frank
Mit 80/60, 80/80 usw. brauch ich gar nicht anfangen, da krieg ich Höhenangst.naja also tiefer kommt er mir aber auch nicht vor !
also hinten ist meiner definitiv tiefer und vorne hab ich mit 60er weitec-federn und 25mm gepressten federn auch nicht mehr bodenfreiheit und ich hatte auch keine probleme damit auf dem tüv ! denn restfederweg hab ich vorne wie hinten auch noch genug und schleifen tut auch nix , das mit der lichtaustrittskante lässt sich auch ganz einfach umgehen mit einer ez vor dem 1.1.1988
bei diversen verkehrskontrollen gabs da auch noch nie ein problem !
gruß sebbl
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#66 es gibt ein gesetz in dem ganz klar festgelegt ist das ein im starssenverkehr zugelassenen fzg. eine mindesbodenfreiheit von 8cm an fest mit dem fahrzeug verbundenen teilen haben muss!!!!!! das ist fackt hab das damals oft genug mit dem richter und meinem anwalt durchgekaut!!!
bei meinem golf war die tiefe auch eingetragen! und was hats gebracht? NIX!!! dem herr von der polizei war der wagen zu tief und der tüvprüfer der das eingetragen hatte is seinen job seit dem auch los!!!
Hier mal ein paar bilder!!! eigetragenen 20,5cm radmitte koti und 75mm querlenker boden! und bearbeitetem rahmen!
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#67 also bisher finde ich von den hier eingestellten bildern eurer kadett den von Frank am gelungensten! sieht sehr gut aus nur mir gefällt nicht das hinten das felgenhron raussteht! finde es besser wenn die felge auch im radlauf bzw bündig zum radlauf steht! umso besser sieht es bei ihm vorne aus!!! die ansicht finde ich geil!!
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#68 also unser dekra prüfer hat mir mal erklärt das es richtlinien gibt aber kein festes gesetz der bodenfreiheit, lediglich scheinwerferspiegelkante und kennzeichen höhe müssen passen.
die 8 cm haste nichtmal beim astra f mit 9 x 16 und 60/40...
da warens glaube knapp sieben... ganz zu schweigen von dem 90/50 :ahhhh:
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#69 Also ich find den vom Frank von der Tieferlegung einfach nur genial. Zu tief ist er eig. nicht, die Keilform ist einfach traumhaft
Das die Felgen ein bisschen rausschauen find ich nicht schlimm, im Gegenteil, sieht verdammt gut aus
Meiner ist mir tief genug, warum soll man sich absichtlich die Ölwanne verbeulen?!
Gruß
Christian
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#70 ZitatOriginal von Frank
...zusätzlich auch nochmal verschränkt, obwohl das bei einer Starrachse unsinnig ist.
Ich hoffe doch, daß dann die Starrachse bei Deinem E-Kadett auch eingetragen ist, denn von Werk aus wurden die Kadetten mit einer Verbundlenkerachse ausgeliefert, die extra dafür ausgelegt ist solche Verschränkungen mitzumachen.
Eine Starr-Achse findest Du z.B. bei einem Manta/Ascona-B oder Kadett-C. Aber beim Kadett-E ?????Die Eintragungen in Deinen Fahrzeugpapieren und die Ausnahmegenehmigung für die verringerte Höhe der Lichtaustrittskante will ich gar nicht anzweifeln.
Aber: Eine Ausnahmegenehmigung bedingt im Normalfall einer guten Begründung.
Ich denke, Deine Höhenangst reicht bei einer Behörde in der BRD nicht aus, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten (außer vielleicht, Dir ist dies von Ärzten attestiert :D)
Wenn man lange genug sucht, findet man aber auch Behörden, die bei Zahlungen einer Gebühr, die schon malZitatOriginal von Frank
...halbes Vermögen...ausmachen kann, von einer wirklichen Begründung absehen.
Ob eine so ausgestellte Ausnahemegenehmigung dann jeder genaueren Prüfung standhält, sei dahingestellt.Frank:
Ich will Dir hier in keiner Weise irgendwie an den Karren fahren, bitte meine Äußerungen nicht falsch verstehen.
Dein E sieht schick aus, keine Frage. Mein Geschmack isser nicht unbedingt und die Tieferlegung finde ich persönlich auch nicht gerade besonders erwähnenswert. Da gibt es weit aus tiefere Kadetten.
Was mich interessieren würde, wäre eigentlich, wie Du zu dieser Ausnahmegenehmigung gekommen bist.
Ok, mittlerweile wundert mich diesbzgl. eigentlich gar nichts mehr.
Bei unserem Slalom dieses Jahr ist ein KART MIT STRASSENZULASSUNG !!!!! mitgefahren.
Da habe ich mich auch gefragt: Wieso hat das Ding eine Strassenzulassung????
Wenn bei meinem Auto die Reifen etwas überstehen, machen die Ordnungshüter (und auch der TÜV) die Welle, wegen unzureichender Radabdeckung - Diese KART hat nicht mal eine Radabdeckung.
Achja: Ich hab mir die Papiere von dem Teil zeigen lassen (weil wir nicht wußten, ob wir den überhaupt starten lassen dürfen) und als Fahrzeugart war eingetragen: Kraftfahrzeug zur Beförderung von Personen.ZitatOriginal von Baluu
es gibt ein gesetz in dem ganz klar festgelegt ist das ein im starssenverkehr zugelassenen fzg. eine mindesbodenfreiheit von 8cm an fest mit dem fahrzeug verbundenen teilen haben muss!!!!!! das ist fackt hab das damals oft genug mit dem richter und meinem anwalt durchgekaut!!!
baluu:
Hast Du mal nähere Angaben dazu? Irgendwelche Paragrafen oder Gesetzestexte?
Weil wenn Du deswegen vor dem Richter gestanden hast, muss es ja was geben.
Das würde mich mal brennend interessieren . . . . -
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