Ich bin heute bei Gericht gewesen wegen einer Gebrauchtwagensache und muß mal wieder feststellen,dass man ganz einfach (meiner Meinung nach ) Betrügen kann und damit ganz einfach Geld verdienen kann.
Kurze Schilderung des Sachverhaltes. Man nehme eine total verbastelte Karre, schreibe in die Fahrzeugbeschreibung, was das Ding nicht alles hat, Revidierter Motor, Sperrdifferential im Getriebe, Katalysator, Tüv, AU, überholte Doppelvergaser und dann noch Zustand siehe Bilder, wo man ganz klar sieht,dass zwei Sportsitze verbaut sind. Das ganze stellt man dann online in ein bekanntes Auktionshaus zur Versteigerung. DANN GANZ WICHTIG, man schreibe unter die Beschreibung, wegen Privat keine Garantie und Gewährleistung. Der Rest ist dann nur noch abwarten.
Am Ende der Auktion hat man dann ein Auto verkauft, das einen alten defekten Motor, ausgeschlagene Vergaser, keine Diff-Sperre, kein Kat der aber eingetragen ist, da er nicht drunter ist, erlischt die Betriebserlaubnis, daher auch kein Tüv und AU, des weiteren nur ein Sitz im Fahrzeug.
Also Faktisch eine alte verbastelte Karre, ohne Tüv und ohne beschriebe Teile die eine erhebliche Wertsteigerung darstellen und somit den Preis hochjagen.
Gerichtsurteil: Der Verkäufer hat keine Garantie und Gewährleistung gegeben und somit ist egal was in der Beschreibung steht, weil er mit dem Gewährleistungsauschluß darauf hinweißt,dass die beschriebenen Teile nicht am oder im Fahrzeug sind.
Kaufvertrag kommt aber zustande, weil es sich bei der Versteigerung um einen rechtsgültigen Kaufvertrag handelt.
Also heißt das, schreibt rein, was ihr wollt, schreibt nen Gewährleistungsauschluß drunter und schon läuft die Sache.
Mir fehlen immer noch die Worte.