Kann ich eine Rechnung verlangen ?

  • #1

    Habe mir einen Zafira mit Gasanlage (LPG) gekauft.
    Wagen stammt von einem Händler (Gebrauchtwagen)
    Die Gasanlage machte Zicken und ich hatte es jetzt 2 Wochen beim Händler zur Reparatur.


    Heute meinte er es sei fertig, aber eine Rechnung von dem gemachten gibt es nicht, und auch keine Auftragsbestätigung der Werkstatt ?


    Er meinte : "Er habe das recht, das Fahrzeug zweimal nachzubessern, und müsse mir nichts schriftliches dazu geben."


    Stimmt das ? Kann ich mir eigendlich nicht vorstellen ...


    Hoffe mir kann jmd. schnell eine Antwort geben.


    Danke


    mfG

  • #3

    Nachbessern darf er meines Wissens.. aber irgendwas schriftliches sollte er Dir geben,
    auch wenn es keine richtige Rechnung ist (vll eine Art Rechnung über 0 EUR ?!).


    Du musst ja irgendwie einen kleinen Beweis haben, dass an dem Auto etwas nachge-
    bessert wurde. Denn richtig, nach 2 mal Nachbessern hast Du wieder ganz andere
    Rechte (besipielsweise eine Rückgabe oder ähnlich..), die kannst Du dann aber nur
    anleihern, wenn Du einen Beleg über bereits getroffene Nachbesserungen hast.


    Angaben ohne Gewähr.. bin kein Anwalt.. o)

    Suche (stand 12/2014):
    +++ Kadett-E Caravan Himmel
    +++ Kadett-E Caravan Frisco/Club-Spezial Schürzen (v+h)
    +++ TSW Imola 15" - 17" mit LK 4x100

  • #4

    Eine Rechnung kann er Dir nicht ausstellen, da dann auch der Geldfluß in seiner Buchhaltung aufgeführt werden muß. Da das ganze nix kostete, gibt es auch keine Rechnung.
    Ebenso hat er auch recht, mit der Aussage, das er 2x nachbessern kann. Rechtlich ist das so geregelt.
    Hattest Du die Anlage damals verbauen lassen? So wie ich es gelesen habe, eher nicht. Dadurch ist der eigentliche Vertragspartner derjenige, der mal den Auftrag gegeben hatte. Hier "streiten sich nun die Gerichte": Rechtlich müsstest Du zum Händler und um Nachbesserung bitten. Dieser ist eher vertraglich mit Dir in der Pflicht.
    Aber grundsätzlich müsste er Dir egal wie es läuft keine "Bestätigung" schreiben - nur Nachbessern im Falle der Garantieleistung. Sofern es sich nur um "Kleinigkeiten" wie Feinjustierung/Nachjustierung o.ä. handelt. Werden Bauteile getauscht, ist es für die Gewährleistung wichtig, Nachweise darüber zu haben.
    Thomas

    Wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Du untersteuern. Wenn Du ihn nur hörst, hast Du übersteuern.
    (W. Röhrl)


    siehe auch: http://www.Rallye-Team-Schmitt.de.tl

  • #5

    Naja bei einer mangelhaften Ware hat der Verkäufer das Recht, sich um eine Behebung des Mangels oder um eine Ersatzlieferung zu kümmern. Sollte der Mangel danach noch nicht behoben sein, bekommt der Verkäufer nochmal die Chance, sich um den Mangel zu kümmern. Sollte es jedoch weiterhin ein Problem geben, hat der Verkäufer das Recht, den Kaufvertrag anzufechten und davon zurückzutreten. Der Verkäufer hat also in der Tat die Möglichkeit, 2 mal nachzubessern. Er kann dies auch ablehnen, wenn die Unkosten für eine Nachbesserung zu hoch wären, womit der Käufer aber sofort das Recht erlangt, vom Vertrag zurückzutreten.
    Die Kosten für eine Nachbesserung hat der Verkäufer vollständig zu tragen. Wenn er von dir jetzt also kein Geld verlangt hat, ist die ganze Sache in Ordnung.
    Die Voraussetzungen dafür sind:
    1. Verkäufer und Käufer müssen einen wirksamen Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB geschlossen haben.
    2. Der Verkäufer muss eine mangelhafte Sache geliefert haben. In Betracht dafür kommen Sach- und Rechtsmängel (§§ 434, 435 BGB), die bei Gefahrübergang (§§ 446, 447 BGB) bereits vorhanden waren.
    3. Auf die Erheblichkeit des Mangels kommt es beim Nacherfüllungsanspruch nicht an.
    4. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist verschuldensunabhängig. Es spielt also keine Rolle, ob der Verkäufer den Mangel an der Kaufsache zu vertreten hat oder nicht.
    5. Es dürfen kein wirksamer vertraglicher Gewährleistungsausschluss oder gesetzliche Ausschlussgründe vorliegen.

    Cabrio fahren ist die dekadenteste Form der Obdachlosigkeit.

  • #6

    also, bezahlen muss ich nichts.
    Es wurden so wie ich es mitbekommen habe ein haufen Sachen ausgetauscht.
    Ich benötige ja keine richtige Rechnung um zu wissen was es gekostet hat.
    Nur was wäre wenn jetzt jmd. aus der Werkstatt bei der Probefahrt jmd. anderen geschnitten hat/hätte ?


    ich habe ja auch keine empfangsbestädigung oder Auftragsbestätigung um nachzuweißen das ich das Auto in diesem Zeitraum nicht gehabt habe.
    Darum geht es mir hauptsächlich. Und wenn ich gar nichts schriftliches habe, wie weiße ich dann nach das es schon der zweite Reparatur versuch ist ?


    Danke schonmal für die Antworten.


    mfG

  • #7

    steig dem typen aufs dach und sage im klipp und klar, ich möchte bescheinig haben das mein fahzeug "von- bis" bei dir war und folgende punkte an der gasanlage oder wo auch immer repaeriert wurden. punkt. und wenn er das nicht will drohste ihm mit nem netten rechtsanwalt.


    wenn du ihm sagst ich will diesen nachweiss falls noch zweimal was kaputt geht damit ich mein geld zurückbekomme und du die rostlaube wieder bekommst wird er es nicht machen, aber wenn du das einfach so für deine untelagen brauchst.
    notfalls soll er es dir handschriftlich kurz in 2-3 sätzen formulieren mit datum und wa sgemacht wurde, dann unterschrift von ihm sowie firmen stemepl und ende ist.
    heisst doch kampfhund, also zeig ihm die beisserchen :P:D

  • #8

    Hi ja das man mit Nachdruck handeln muss is nicht das Problem. Nur geht es mir hier um die Rechtliche Lage.


    So gestern das Auto abgeholt und 60km heimgefahren. Nach ca. 4-5km umgesprungen auf Gas und dann ist auch alles gut gelaufen.


    Gestern Nachmittag zum Einkaufen gefahren und jetzt geht er immer aus, sobald er auf Gas umschaltet. (auch im Leerlauf)
    Ich weiß das ich jetzt das Fahrzeug zu 100% zurückgeben kann.
    Kann ich aber auch verlangen das es Ordnungsgemäß von einer Werkstatt meiner Wahl gemacht wird ?


    Danke

  • #9

    So ganz einfache Sache. Bin gelernter Automobilkaufmann und wenn er dir nix bestätigen will drehste den Spiess einfach um.


    Wenn der nächste Mangel da ist Schriftlich drauf hinweisen das Sie die erste Reparatur dann gemacht haben und du setzt nun frist bis zum oder bittest letztmals um.............. frist geben Thema eingeben fertig.


    Darauf muss er reagieren und du wirst daduch wohl auch was Schriftliches zurückbekommen weil du im letzten Satz um Schriftliche Stellungnahme bittest :)


    Alles klar ........................ :P


    Wenn du die Karre Finanziert hast und noch keine 14 Tage hast kannst du sogar vom Kaufvertrag zurücktretten.
    Wichtig musst immer alles Schriftlich machen damit hast du die besseren Karten, labbern kann der viel.

    http://www.geilekarre.de//index.php?str_mode=index&detail=2320562#pic

    Einmal editiert, zuletzt von HerrderRinge ()

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