Kadett-D GTE Zählung
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#92 Das 07'er ist für mich keine entsprechende Alternative. Viel zu viele Auflagen! Wer möchte schon ein Fahrtenbuch führen? Bist Du schon mal mit einem 07'er in eine Polizeikontrolle gekommen und hattest Dein Büchlein nicht dabei? Na dann hast Du viel Spaß mit den Kollegen von der Rennleitung! Die nehmen Dir unter Umständen die Kiste auseinander oder melden Dich beim Straßenverkehrsamt. Egal wie, beides ist nicht sehr angenehm.
Du bist in diesem Fall für die versicherungsseitige Verkehrstauglichkeit verantwortlich und ist hier irgendetwas nicht in Ordnung verlierst Du ruckzuck Deinen Versicherungsschutz. Dann zahlst Du für entstandene Schäden aus eigener Tasche. -
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#93 Jeder will auf H-Kennzeichen machen. Habt ihr euch schon mal Gedanken gemacht für was das H-Kennzeichen gedacht ist. Richtig für historisches Kulturgut und nicht für alle umgebauten gummibereiften Kasperbuden. Ich bin schon lange dafür das der Zeitraum für das H-Kennzeichen das man es bekommt noch weiter ausgedehnt wird. Das ist meine Meinung und so denken auch viele aus meinem Bekanntenkreis.
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#94 10 Jahresfrist reicht vollkommen wenn man sich ernsthaft Gedanken dazu gemacht hat.
Dir 10 Jahresregel hat schon den Sinn das nicht zu weit von der Epoche abgewichen wird. Nur sollte man als Prüfer auch wissen wie man damit umgeht. Ich hab 16" mbn Felgen aus dem Jahr 93 wo mein Prüfer mir gesagt hat, das er lieber die Exip auf dem Auto sieht als die zu Modern wirkenden 6 Sternfelgen. Das war ein Statement mit dem ich umgehen konnte/kann und das Ergebnis spricht für sich.
Was ist daran falsch.
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#95 Nichts ist daran falsch... aber Veränderung heißt nun mal auch "alles bestehende zu hinterfragen"
Es kann nicht sein auf der einen Seite fahrzeugtechnische Veränderungen durchzuwinken und auf der anderen Seite auf die datumsgenaue Einhaltung der 10 Jahresfrist zu pochen... dass schafft Unmut! Wo es doch über Tuningkataloge aus der damaligen Zeit nachweisbar ist, dass es für diverse Anbauteile bereits innerhalb dieser Frist einen Markt gab.
Ich bin nun wahrlich kein Freund von totgetunten Fahrzeugen, aber auch dies gehörte in den 70', 80' und 90'ern zum Straßenbild in Deutschland dazu und ist deshalb allemal ein Teil der historischen Fahrzeugkultur. -
#96 Das 07'er ist für mich keine entsprechende Alternative. Viel zu viele Auflagen! Wer möchte schon ein Fahrtenbuch führen? Bist Du schon mal mit einem 07'er in eine Polizeikontrolle gekommen und hattest Dein Büchlein nicht dabei? Na dann hast Du viel Spaß mit den Kollegen von der Rennleitung! Die nehmen Dir unter Umständen die Kiste auseinander oder melden Dich beim Straßenverkehrsamt. Egal wie, beides ist nicht sehr angenehm.
Du bist in diesem Fall für die versicherungsseitige Verkehrstauglichkeit verantwortlich und ist hier irgendetwas nicht in Ordnung verlierst Du ruckzuck Deinen Versicherungsschutz. Dann zahlst Du für entstandene Schäden aus eigener Tasche.bin über 15 Jahre 07 gefahren, da hatte ich nie ein Problem, ausser beim vorlegen auf dem Landratsamt, da musste das Fahrtenbuch jährlich vorgelegt werden und wenn bloss eine Spalte leer war, gabs Ärger mit dem Beamten.
Mit der Polizei war es auch kein Problem, da das Büchlein immer mit den Schildern zusammen war. Hatte ne Jeanstasche da war immer alles mit dabei auch Verbandskasten und Warndreieck.
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#98
Zitat;
Nichts ist daran falsch... aber Veränderung heißt nun mal auch "alles bestehende zu hinterfragen"
Es kann nicht sein auf der einen Seite fahrzeugtechnische Veränderungen durchzuwinken und auf der anderen Seite auf die datumsgenaue Einhaltung der 10 Jahresfrist zu pochen... dass schafft Unmut!Warum. Weil deine Wunschfelgen 1-2 Tage ausserhalb der Frist ist.
Wer ist das dann Schuld, der Prüfer, die Regel, das Datum des Gutachten oder dein Wunsch. Wir, die Fahrzeuge besitzen die locker in die Welle der Tuningfahrzeuge kommen, können uns doch nicht beschweren. Schlag z.bsp. den D&W Katalog auf und pick dir die Rosinen raus.
Und dann sind wir hier bei deinem ZITAT;
Wo es doch über Tuningkataloge aus der damaligen Zeit nachweisbar ist, dass es für diverse Anbauteile bereits innerhalb dieser Frist einen Markt gab.Da ist eigentlich die Antwort. Nachweise können geführt werden und geben einen Gerahmten Spielraum frei. Hier ist ein Prüfer wichtig der mit der 10 Jahresregel umzugehen weiß. Bei allen anderen heißt auf der Stelle umdrehen und gehen.
Was hilfreich ist immer erstmal anzufragen ob Der Maßnahme Katalog bekannt ist und wie der Prüfer das so sieht mit den Regeln. Und Zack trennt sich die Spreu vom Weizen. Wie man in den Wald ruft eben.Zitat;
Ich bin nun wahrlich kein Freund von totgetunten Fahrzeugen, aber auch dies gehörte in den 70', 80' und 90'ern zum Straßenbild in Deutschland dazu und ist deshalb allemal ein Teil der historischen Fahrzeugkultur.Da bin ich auch kein Freund von, und ja die gehören auch dazu. Aber das ist ja auch ein persönlicher Geschmack und wenn das jemand machen möchte dann sollte das auch vom Prüfer akzeptiert werden. Und das tut er auch wenn er sein Job versteht.
Mein Fazit ist;
Es geht ne Menge im Rahmen der 10 Jahresregel. Hört auf zu jammern. Ein Oldtimer darf und kann Tuning haben. Aber nicht übertreiben. Denn noch ist es so das wir Sonderechte mit diesen Fahrzeugen haben. Aber zu bedenken ist das wir die Regeln nicht machen, und die die diese Machen können uns das Privileg auch wieder wegnehmen.
Ich hasse Abhängigkeiten, aber mein Hobby ist mir wichtiger und deshalb Rebelliere ich ausnahmsweise nicht, sondern mach das beste draus was ich erreichen kann.PUNKT.
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