Tieferlegung H-Kennzeichen

  • #1

    Hallo Leute!


    Würde meinen E gerne 40mm tieferlegen und würde gerne wissen, ob einer von euch Erfahrungen gesammelt hat, welche neuen Tieferlegungsfedern trotz H gefahren werden dürfen?


    Habe jetzt des öfteren gehört, dass das mit Federn von TA Taugtnix möglich sein soll?


    Mir geht es nicht um Straßenlage, weil bei 60PS ist das eh egal.

  • #3

    Naja, eine Zulassung haben die und schlechter als mein uraltes Serienfahrwerk werden die auch nicht sein. 😉 Und ich fahre auch mit dem Kadett 3-4tkm im Jahr und da möchte ich auch keine Unsummen ausgeben.


    Aber wie gesagt geht es um H-Konformität.


    H&R, so wie Weitec hatte ich schon früher einmal und sind mir definitiv zu hart.

  • #4

    Ich weiß nicht worauf sich Leute beim "Hören/ Sagen" verlassen wollen?

    "Wenn man von der Brücke springt, fällt man sanft..." Spaß beiseite und bitte nicht Ernst nehmen, der kann auch nichts dafür, dass er so heißt.


    Diese Themen sind hier doch schon bis zum Erbrechen durchgekaut worden; dass "TA taugt nix" und dafür gibt es auch kein H für Dein Baujahr.

    Die Einzigen die eine fundierte Aussage zur H-Tauglichkeit abgeben können, sind die Prüforganisationen selbst, da muss man nur höflich nachfragen und dann sind die auch auskunftswillig.

    Auf unseriöse Aussagen irgendwelcher "Leute" würde ich mich jedenfalls nicht verlassen.

  • #6

    Meiner hat 40/50mm Federn von AP, eine Lackierung mit VW Farbe, eine nicht originale Stoßstange, eine nicht originale Rad/Reifenkombination...und noch vieles mehr was vom Original abweicht. Trotzdem weiß ich schon seit mindestens 4 Jahren dass einem H Kennzeichen nichts im weg stehen würde....nur wird es halt von mir nicht bekommen.

  • #7

    Ich verlasse mich ja auch nicht aus "Hören/Sagen", deswegen frage ich ja wie immer euch. 😉👍🏻


    Dann werde ich nach dem Urlaub mal die DEKRA anfahren und nachfragen.


    Und ich mache mir auch nur aktuell Gedanken wegen einer Tieferlegung, weil ich sowieso bald Stoßdämpfer machen muss...

  • #8

    Man findet in den letzten Jahren immer weniger Sachverständige und Prüfer, die eine §23 Abnahme für eine H-Zulassung so ohne weiteres einfach durchwinken. Die Vorgaben zur Originalität des KFZ-technischen Kulturgutes sind in den letzten Jahren massiv verschärft worden. Ich würde mich also nicht mehr auf Aussagen von vor 4 Jahren berufen wollen.

    Meine erste H-Abnahme liegt jetzt schon 20 Jahre zurück und die letzte gerade mal 2 Jahre, und zwischen beiden Gutachten liegen bezüglich der Bewertungsfaktoren Welten.

  • #9

    Also:.....


    War letzte Woche hier in Sachsen zur H-Abnahme.

    Laut Aussage des Sachverständigen haben sich die Vorgaben mal wieder geändert.

    Sobald ein Fahrwerk ein Gutachten für das jeweilige Fahrzeug besitzt, darf dieses eingebaut werden und das Fahrzeug bekommt damit das H-Kennzeichen.

    Begründung: diese Teile verändern bzw verfälschen nicht das Gesamtpaket Oldtimer.


    Also auch H&R oder KW Gewinde für D und E Kadett.

    Sogar Fahrwerke aus dem E im D, da diese sich die selbe Plattform teilen.


    Ausgenommen sind Luftfahrwerke.


    Dies alles ohne Gewähr meinerseits.

    Kann von Bundesland zu Bundesland anders sein.

    Hier in Bautzen ist die aktuell Stand der Dinge.


    PS: habe letzte Woche einen D Caravan mit H und eingetragenem TA aus nem E Caravan gesehen

    Ein Jugendtraum ist wahr geworden..... Kadett D

  • #10

    Hi,


    aus Erfahrung kann ich dir sagen, fahr zum TÜV. Die kennen sich schon länger damit aus. Dekra und die anderen kommen gerade aus der Schule.


    Ich habe ein Zettel von KAW bekommen und bin damit zum TÜV Dortmund gefahren und die haben gesagt, dass das klar geht

    Dekra GTü haben nein gesagt

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