
Kumpel hat riesen ärger mit den grünen
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#12 ZitatOriginal von der_Patrick:
i war letzte woche beim tüv und hab mich da mit einem der netten herrschaften unterhaltn..
mir wurde gesagt, dass jede abnahme im ermessen des Prüfers liegt. D.h. du kannst den größten mist verbaut haben, wenn der prüfer aber nen guten tag hat,kriegst alles eingetragen. Andersrum genausoDas ist schon richtig, nur bei der besagten Fa. war auch Schmiergeld im Spiel. Ich hab das schon erlebt, dass Umbauten beim TÜv abgenommen wurden ohne das der Prüfer das Auto aus der Nähe gesehen hat. Bei uns in KS sind auch einige TüV-Prüfer nicht mehr im Prüfdienst weil die sich wohl auch was "dazuverdient" haben. Die umgebauten Autos, die die abgenommen haben, mußten alle nochmal zum TÜV und wurde dann von einem anderen Prüfer nochmal unter die Lupe genommen. Also da kann mir einer sagen was er will, es gibt überall schwarze Schafe.
Andererseits hab ich beim Eintragen von 'nem Fahrwerk auch scho erlebt, dass der Prüfer die Windungsstärke mit 'ner Schieblehre (oder besser: Meßschieber) nachgemessen hat. -
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#14 Auf der HU`er sind fast jedes Wochende solche Aktionen. Wer da hin fährt sollte das wissen.
Alleridings kann er ja mal hin fahren und gucken. Und hier das hilft vielleicht auch Forum http://www.hanauer-landstrasse.org
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#15 ha...mein kumpel hat mich grad angerufen und gefragt ob ich ihn nach frankfurt fahren kann sein auto holen....
ja, er kriegt ihn wieder, von wegen wie teuer usw. hat er mir nix gesagt.
ob außer dem auspuff nochwas bemängelt wurde, darüber hat er keine auskunft bekommen, aber den auspuff ham se abgenommen, der wird einbehalten.
auspuff ab - die waren also unterm auto. - also is der weinachtsbaum auch aufgefallen.was mir grad tierisch gegen den strich geht is dass die ihm jetzt den auspuff, der eingetragen war komplett weggenommen haben....er kann den also nicht verkaufen und sich vom geld nen anderen holen. ohne darf er nicht fahren und ohne auspuff kriegt er die karre auch nicht so einfach verkauft. im mom hat er überhaupt keine ahnung was er machen soll.
aufm schrott is der 6N halt auch seltenst vertreten.... -
#16 Wer nen bisschen Zeit hat, kann sich das mal durchlesen. ISt zwar kein Opel, dreht sich aber auch um nen Auspuff von Bastuck. Und ich kenn die Dinger selbst am Mini. Die sind sowas von laut, aber die haben nen Gutachten. Und wegen der Lautstärke haben sie ihm auch das Auto weggenommen.
Könnt ihr ja mal lesen: Link
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#18 ZitatOriginal von Nozer:
Auf der HU`er sind fast jedes Wochende solche Aktionen. Wer da hin fährt sollte das wissen.
Alleridings kann er ja mal hin fahren und gucken. Und hier das hilft vielleicht auch Forum http://www.hanauer-landstrasse.org
Wer lesen kann.....
Da werden illegale Rennen usw. gefahren, deshalb ist die Rennleitung auch immer da anwesend
Edit: den Link kann man nicht lesen, aber hier gehts auch da hin
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#19 Mal ein kleiner Auszug der TÜV Prüfanweisung nach dem 1.1.2002 (is wohl noch gültig)
Zitat
2.11
ÄNDERUNGSABNAHMEN BEI
VERSCHLECHTERUNG DES GERÄUSCHVERHALTENS
- Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn sich das Geräuschverhalten
verschlechtert.- Die „Verschlechterung“ ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig definiert.
Deshalb wird seit Einführung der neuen Rechtsvorschrift des § 19
StVZO aus logischen und praktischen Gründen von folgender Definition
ausgegangen:
„Eine Verschlechterung des Geräuschverhaltens tritt ein, wenn
mit der technischen Änderung der in den Fahrzeugpapieren
angegebene Fahr-Geräuschwert nicht mehr eingehalten wird.“Die BE erlischt jedoch nicht, wenn bei einer durchgeführten technischen
Änderung zwar eine Verschlechterung eintritt, aber der zum
Zeitpunkt der Erstzulassung für die jeweilige Fahrzeugart geltende
Grenzwert für das Fahrgeräusch nach der Änderung noch eingehalten
wird und darüber ein Nachweis in Form eines „Prüfzeugnisses“
(§ 19.3) vorliegt.- Für eine Änderungsabnahme muss ein zulässiges Prüfzeugnis
(z. B. Teilegutachten, EG-Typgenehmigung für einen Austauschschalldämpfer)
vorgelegt werden, in dem für das konkrete Fahrzeug
die Einhaltung der anzuwendenden Vorschriften (Fahrgeräuschgrenzwert)
bestätigt sowie die Fahr- sowie Standgeräuschwerte dokumentiert
sind.Hinweis:
Für das Standgeräusch besteht kein gesetzlicher Grenzwert; es ist lediglich ein Kontrollwert.Also: entscheidend für ein Erlöschen der BE ist, dass eine Verschlechterung des Fahrgeräuschverhaltens eintritt. Die Standgeräuschmessung ist nur als Hinweis zu deuten, aber nicht gültig zum erlöschen der BE. Es gibt keine Grenzwerte für das Standgeräusch.
Um solch Probleme mit den Grün/Weissen etwas aus dem Weg zu gehen, wäre es also immer sinnvoll bei lauten Auspuffanlagen, dass der Prüfer die Standgeräuschwerte erhöht und damit mehr Spielraum gibt. Wenn nun eine Messung erfolgt, kann man immer auf das erhöhte Standgeräusch hinweisen. Problematisch wird es, wenn es dann zur Fahrgeräuschprüfung geht, da dort mit Sicherheit auch eine höhrer Wert auftreten wird. Etwas "einschüchtern" kann man aber unsere Staatsdiener auf der Strasse aber schon damit.
Viel Glück jedenfalls mit der Sache. Mein Fazit ist schon seit Jahren: Kein Bastuck ! Es ist ja nicht das erste mal, dass man diese Storys liest. Sowas geistert schon seit einigen Jahren durch die Foren....
Gruß
Chris -
#20 Ich hab mir das ganze hier mal durchgelesen.
Dem Freund meiner Cousine haben sie auch schonmal den Astra beschlagnahmt,weil er zu laut war,und haben ihm die Karre komplett auseuinander gebaut. DA KANN MAN ABER NICHTS GEGEN MACHEN.Das ist wie bei ner Durchsuchung im Haus,aufräumen muß man selber,auch wenn nichts gefunden wurde.
Ich selbst hab auch ne Bastuck Gr.A Anlage unter meinem Calli,aber von zu laut kann keine Rede sein.Mein Corsa mit serien MSD und Sebering Gr.A war/ist lauter.
Und es gilt leider immernoch,dass eingetragen nicht gleich eingetragen ist.Es kann ja auch sein,dass der Prüfer einen Fehler gemacht hat und deshalb können die grün weißen den Wagen jeder Zeit zu einer erneuten Prüfung zitieren.
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