Lustig, ts.
Mit welcher Begründung wurde dein Rekord genullt?
Nur aufgrund des neues Fahrzeugbriefes kann das eigentlich nicht sein, weil eine Abnahme nach §29 eine Prüfung und keine technische Bauartveränderung ist.
Und selbst wenn du den Rekord tiefer gelegt hättest, begründet das immer noch keine Änderung der Nummer, auch wenn das Fahrzeug damit nicht mehr dem originalen Zustand entsprochen hätte.
Da ein Fahrzeugbrief ein Dokument ist, darf hier eigentlich ohne Begründung keine Änderung vorgenommen werden, höchstens Ergänzungen.
Die Typschlüsselnummern sind ja nicht unerheblich für das Kraftfahrbundesamt und wie oben schon erwähnt, auch für die Versicherungen.
Keine Ahnung, was da der Herr "Ingenör" sich bei gedacht hat.
Aber ein Trost, du kannst notfalls unter Vorlage des alten Briefes deine richtige Schlüsselnummer einfordern, z.B. für die Versicherung.
Wer das allerdings bezahlt, brauche ich wohl nicht erwähnen.
Aber da mich die Prüforganisationen und Zulassungsstellen ja mein ganzes Berufsleben begleiten, frage ich mich manchmal schon, was die eigentlich so gelernt haben.
Als ich meinen Vectra mit einem Kaltlaufregler nachgerüstet habe, hat die nette Dame auf der Zulassungsstelle eingetragen, das mein Auto mit "einem Katalysator nachgerüstet wurde".
Hätte sie mal gelesen, das da als Abgasschlüssel 01 / G-Kat drin stand, wäre ihr klar gewesen, meine Karre hat ja schon so ein Ding.
Nun ja.