Kadett Combo Umbau auf c20xe

  • #12

    Die Zeiten der problemlosen 1:1 Übertragbarkeit der Daten von einer bereits abgenommenen Briefeintragung in eine andere Zulassungsbescheinigung sind auch hier bei uns in Deutschland vorbei. Es liegt aber immer noch im Ermessensspielraum des Abnehmenden und die Chancen steigen natürlich, wenn entsprechenden Gutachten von Sachverständigen vorliegen.

    Das Problem ist immer das Gesamtbild des Umbaus im Zusammenhang zu den übrigen Gegebenheiten, welche der Abnehmende aus einer Kopie nicht ersehen kann. Zudem liegen für die meist in Eigenregie durchgeführten Umbauten keine Einzelabnahmen oder Materialgutachten über die Änderungen vor; welche heute aber laut EU Recht zwingend gefordert werden.


    Es ist wie Stofi es bereits sagte, wenn hier Profis eingebunden werden, dann klappt es oft auch mit der Eintragung. Leider kann die Rennleitung solche Eintragungen im Nachhinein immer noch anzweifeln, das Fahrzeug stilllegen und ein Gegengutachten erstellen lassen... natürlich zu Lasten der Fahrzeughalters.

    Einfacher ist es definitiv nicht geworden!!!


    Die großen Edelschmieden haben es da wesentlich einfacher mit ihren Sonderzulassungen; diese beschäftigen ganze Heerscharen von Ingenieuren die sich um nichts anderes kümmern als solche Gutachten zu erstellen. Der potente Kunde hat ja auch kein Problem damit diese Leistung mit dem Kauf seines individuellen Fahrzeuges zu bezahlen.

  • #13

    Na mit Geld geht immer vieles, trotz allem wenn so ein Umbau schonmal eingetragen oder abgenommen wurde, wird es mit Bild und Daten in die Datenbank gepflegt und jeder Prüfer hat sofern vom gleichen Konzern, Einsicht darüber. Dann liegt vieles im Ermessen des Prüfers ob er das auch machen will oder nicht.

  • #14

    Im Prinzip funktioniert das so das niemand Verantwortung übernehemen will. Hat der Ziviltechniker dem ganzen mit einem Gutachten zugestimmt dan tragen es die Typisierer ein. So will es da Gesetz, egal ob man viel oder wenig Geld hat. Mir würde der Zivieltechniker auch einen 1,8 E eintragen wenn ich mit einem frei programierbaren Steuergrät eine Lambdasonde und einen Kat programieren bzw. einbauen würde. Ich bräuchte allerdings eine Leistungsmessung von einem Prüfstand. Mein bzw. der E von meinem Sohn hatte urprünglich einen 1,4er Motor mit G-Kat. Zürück in der Abgansnorm und einen Motor ohne Kat einbauen geht nicht! Den C20NE einzutragen ist kein Problem. Ob er bei den Bremsen noch was braucht und wie es mit dem Einbau der Scheibengebremsten Hinterachse aussieht dazu habe ich auch noch keine Info. Wichtig ist, das der Ziviltechniker sein Einverständniss dazu gibt!

  • #15

    Ja das gibt es bei uns auch, wenn man es peivat bei einem Zivitechniker eintragen lässt. Lässt man es bei der Landesprüfstelle eintragen, geht diese Wahrscheinlichkeit gegen null. Es ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, was geht, somit hat man 9 Möglichkeiten...

    Mir wird nur dann übel, wenn ich mir ansehe, was wenige 100 km weiter in östlichen Nachbarländern legal ist und dann hier über unsere Straßen rollen darf. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist, was wenn der Umbau z.B. in Tschechien eingetragen wäre und das Auto importiert wird?

    Opel Kadett das Auto

  • #16

    Das funktioniert ebenfalls nicht mehr!
    Die Prüforganisationen der einzelnen Mitgliedsländer der EU erkennen Ihre Eintragungen gegenseitig nicht an, weshalb bei der Erstzulassung im Zulassungsbereich des neuen Eigentümers eine erneute Vorführung und Abnahme des Fahrzeuges bei einer örtlichen Prüfstelle erforderlich wird. Welche dann die Erfüllung der landesspezifischen Kriterien zu prüfen hat.


    Habe dieses Procedere bereits mit einem Kadett aus dem Ausland hinter mich bringen müssen. Das Fahrzeug war drei Monate vor meiner Übernahme frisch abgenommen worden und als verkehrssicher eingestuft; es war dennoch eine Vorführung beim deutschen TÜV fällig, dieser stufte das Fahrzeug nach der STVZO als nicht verkehrssicher ein und forderte Nachbesserungen ein.

  • #17

    Ich habe den Umrüstkatalog für den Kadett E durchgesehen und es sind ein paar Fragen aufgetaucht: Sind beim GSI 16V andere Dreieckslenker verbaut (verstärkt)? Wie sieht es mit der Achsaufnahme im Motorraum aus, kann die nachträglich verstärkt werden (Verstärkungsbleche) oder muss die komplett getauscht werden? Ist die Strebe vor dem Kühler noch irgendwo als Ersatz nachbestellbar (Teilenummer)? Kann man auch den Kühler vom c20ne verwenden oder muss die Konsole vorne unten auch tiefer gesetzt werden?

  • #18

    Ich muss Strahli da in allen Punkten Recht geben!

    Und nach Aussage von Gui_1988 "Mit Geld geht alles" muss ich nur den Kopf schütteln. Gerade in Deutschland mit seinem ausgeprägten Beamtentum geht mit "Geld" schonmal gar nichts.


    Und wie bereits schon erwähnt wurde, kann jederzeit von der Polizei eine Eintragung angezweifelt werden.

    Selbst der Umbau von Motoren, die es in dem Modell gab, werden trotz Umrüstkatalog, Briefen mit Eintragungen und co. nicht mehr so einfach abgenommen.


    Wenn ich an das Theater in 2017 denke, um bei meinem Astra G 17" Zöller und Tieferlegung einzutragen...das war so aufwändig und teuer, dass ich wieder zurückgebaut habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Frisco-2.0 ()

  • #20

    - Keine andere Dreieckslenker
    - Die Aufnahme für die Querlenker muss in 2mm Blech ausgeführt sein, das ist bei den meisten schon so. Alle Kadett die mir bisher untergekommen sind waren schon in 2mm Ausführung - einfach messen
    - Querstrebe gibt es noch ab und an, ich habe letztes Jahr eine bei meinem Opelhändler bestellen können.
    - C20NE Kühler reicht aus habe ich auch so.
    - Kühlertraverse muss dann natürlich nicht runter sonst passt der C20NE Kühler nicht mehr.
    - Willst du allerdings den original Luftfilterkasten mit Resokasten verbauen geht das nicht dann muss die Traverse tiefer gesetzt werden und dann muss auch zwingend die Strebe vor dem Kühler berbaut werden da durch das Tiefersetzen der Traverse die Stabilität herabgesetzt wird.
    - Ich habe den C20NE Luftfilterkasten umgebaut dann passt das auch mit dem c20ne Kühler

    AAAABER: Alles vorher mit dem Prüfer absprechen!!!! Der Umrüstkatalog ist die Anforderung die Opel stellt es liegt aber im Ermessen des Prüfers weitere Forderungen zu stellen!!


    Bei mir wollte er z.B. das ich die Ouertraverse einbaue obwohl ich die Kühlertraverse nicht runtergesetzt habe. Begründung seinersets: Das Cabrio ist nicht im Umrüstkatalog und er möchte das als Zusatz. Wenn es ein CC gewesen wäre ist die Querstrebe nicht nötig bei "obenliegender" Kühlerraverse.

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