Alles anzeigenNebelscheinwerfer (wie der Name schon sagt) sind nur bei Nebel mit Sichtweite UNTER 50 Meter einzuschalten - NICHT bei Regen !!!!
Bei Extremen Regen darf man die Nebelschlussleuchte einschalten um von hinerherfahrenden Fahrzeugen frühzeitig erkannt zu werden !
Ich denke, da irrst du dich. Nebelscheinwerfer (das sind die vorderen
) dürfen sehr wohl bei Sichtbehinderung durch Regen, Schnee, Nebel,... ,außerhalb geschlossener Ortschaften, eingeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte hingegen darf nur bei Nebel und hier nur bei Sichtweiten unter 50m eingeschaltet werden, wobei dann Vmax 50 km/h sein darf. Das ist die Rechtslage, soweit ich weiß.



