Aus für die 07er Nummer!!!

  • #31

    Das ist eine sehr gute Lösung. Ich finde es vollkommen in Ordnung, dass ein Fahrzeug von einer Prüfstelle abgenommen wird und regelmäßig einer Nachprüfung unterzogen werden muß. Damit wäre das Problem mit den fahrenden Mülleimern, Kirmes- und Bastelbuden erledigt.
    Aber die Lösung dass Fahrzeuge generell erst ab 30 ein H-Kennzeichen bzw. die rote Nummer bekommen sollen, ist für die Youngtimer-Szene mehr als tödlich.
    Gute und sehr gut erhaltene Fahrzeuge können nicht mehr in Ruhe zum Oldtimer reifen, viele Arbeitsplätze wurden in den letzten Jahren in der Szene geschaffen. Gerade ältere Arbeitnehmer, die sonst keine Chance mehr hatten konnten sich mit Ihrem Wissen und Ihrer Erfahrung einbirngen.
    Weiterhin ist der Trend zum Zweit- oder Drittauto da, welches jenseits der 20 Jahre ist, deren Kaufkraft nicht zu unterschätzen ist. Die Autos müssen gepflegt werden, benötigen Verschleißteile und manche Zubehörfirma, deren Produkte in den 70-iger und 80-iger Jahren die wahren Knaller waren, erleben durch diesen Trend eine wahre Rennaissance.
    Und dies alles würde sich in Schall und Rauch auflösen, da entweder durch den Wegfall der roten Nummer die Fahrzeuge zwischen 20 und 30 Jahren vermehrt verkauft oder gepresst würden. Alternativ stellt sich Überlegung, das ich zu gleichen Festkosten bei regulärer Anmeldung einen Mercedes 500 E (W124) oder einen Porsche 911 unterhalten kann. Und das steht dann leider zu keiner Relation mehr! ;(


    Ich hätte keine Problem in Form einer Sternfahrt Richtung Berlin meine Meinung zu unterstreichen! Wenn nur 1 Prozent der Bsitzer von den 720.000 angemeldeten Fahrzeugen über 20 Jahre mitmachen würden, findet das ganz bestimmt in Berlin Gehör! :D

  • #32

    mw1704, die Sache bei der regelmäßigen Überprüfung der Fahrzeuge ist aber enorm kostenintensiv für leute die eben mehrere Fahrzeuge auf dem Kennzeichen fahren. Für jedes dann alle 2 jahre min. 100€ abdrücken und jedes jahr die AU ist auch nicht das billigste.


    ich fände es besser wenn man nur eine Verkehrstüchtigkeit überprüfen lassen würde, also keine Durchrostungen, licht, bremse, fahrwerk. Sowas wäre dann mit 30-50€ noch vertretbar in meinen Augen.
    ( Mal abgesehen davon, dass ich so ein Verkehrstüchtigkeitsgutachten jährlich für mein Fahrzeug anfertigen lasse, wenn ichs noch schaffe mir ein Kennzeichen zu sichern, schon allein wegen der Sicherheit, da ich im falle eines Unfalls vorlegen kann, dass das Fahrzeug Verkehrstüchtig ist. )


    Im Endeffekt sollte man aber erstmal effektiv durchsetzen, dass leute die das schild missbrauchen auch nie wieder zu einem kommen und eine entsprechend hohe strafe zahlen müssen.



    Die Idee mit der Fahrt vor den Bundestag/rat finde ich ne gute idee. Wenn die plötzlich 2-3000 youngtimer vor der tür haben wegen der abschaffung. Schöne Autos mit der Aufschrift: "ich muss sterben, weil mein Besitzer sich die Steuer nicht mehr leisten kann" ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Taunussteiner ()

  • #33

    Diese Änderung wäre super Sinnvoll. Zuerst baust Du um, dmit die Steuer bezahlbar bleibt, dann nach 30 Jahren mußt Du wieder zurück rüsten, um ein H-Kennzeichen zu bekommen.


    Aber ich bin eh der Meinung, die wollen nur, dass sich so viele wie möglich Neuwagen kaufen.

  • #34

    @mw1704:




    Ich habe mir die Mühe gemacht und habe mal mit einer Mitarbeiterin des Bundesrates telefoniert. Es ist zwar richtig, dass der Beschluss des Bundesrates eine Empfehlung ist, nur wird die Endgültige Entscheidung nicht im Bundestag sondern im Bundesverkehrsministerim getroffen.


    Und der Bundesverkehrsminister ist auch bei den Sitzungen des Verkehrsausschuß des Bundesrates anwesend.

    Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann ;)

  • #35

    kadettschrauber


    Vielen Dank für die Infos. Bei mir ist es schon mehr als 15 Jahre her, dass ich mich im schulischem Rahmen mit den Organen der Politik und deren Funktionen beschäftigt habe.
    In der Zwischenzeit gab es für mich Wichtigeres zu tun.
    Wie dem auch sei, es wird demnächst eine Entscheidung dann seitens des Verkehrsministeriums geben und dort sitzen auch Leute, die in vielen Fällen für die Lobby der Young- und Oldtimerfreunde stehen. Der Verkehrsminister entscheidet ja nicht alles alleine.
    Gemäß dem Motto: "Brot für die Welt -Chappi für die Verkehrspolitiker !" warten wir ab und harren der Dinge, die da noch so kommen.


    Ansonsten mache ich mit meinem Irmscher demnächste einen Ausflug nach Berlin zum Verkehrsministerium! :D


    Wer mitkommen möchte, kann sichja bei mir melden!

  • #36

    Also ich würd es auf 25 Jahre anheben und als Bedingung die Jährliche Vorfahrt bei Tüv mit einbringen, so kann man den schrott ausschließen und auch das mit den umgebauten wäre dann zwecks Eintragungen vom Tisch.


    Wo steht den das mit den 3 Jahren, hab ich da was überlesen??


    Hab heute morgen direkt mit dem Straßenverkehrsamt telefoniert, die wussten natürlich noch von nix, habs geschildert und der gute Mann meinte nur, machen sie sich keine Sorgen, Besitzstandswahrung meinte er...

    One of the most finest D


    www.champagner-d.de


    !!! Das Bessere ist der Feind des Guten !!!

  • #37

    Immer mehr Chaos bringts - sonst nix!
    Sogar bei den vielfach diskutierten bis dato geltenden Bestimmungen rund um die 07er sind kaum zu überschauen. Jeder Bezirk jede Zulassungsstelle hat andere Voraussetzungen - von den Versicherungen mal ganz abgesehen..... Einheitliche und sinnvolle Bestimmungen müssen her! Wenn alle Beamten mit dem Regelwerk vertraut wären kämen solche Mülleiner garnicht auf die Straße bzw. wären schnell wieder verschwunden. Bei der Erteilung der 07er muss sich das KFZ in einem fahrbereiten Zustand befinden. Und danach ist der Fahrer, wie auch bei normaler Zulassung, dafür verantwortlich. Bei Kontrolle und festgestellten Mängeln einfach Mängelkarte ausstellen und fertig. Bei nicht erfolgter Nachkontrolle einfach die Nummer entziehen und gut is. Aber nicht jeder Verkehrsschützer rafft was sache ist! Meiner einer ist seit Erhaltung der 07er sechs mal kontrolliert worden! Jedes mal durfte ICH den Personen erklären was es mit der Nummer auf sich hat. (natürlich wurde mir erst nach Rücksprache mit der Zentrale Glauben geschenkt :rolleyes: ) Aber trotzdem wurde immer nach augenscheinlich veränderten und evtl. gefährlichen Umbauten am KFZ geschaut. Einem Mülleimer hätte hier spätestens das AUS gedroht.


    Resume: gerechte einheitliche Regelungen (straßentauglicher Zustand), Ordnungspersonal qualifiziert schulen und einfach den Leuten öfters mal auf die Finger hauen -sprich häufigere Kontrollen


    [straßentauglich also nix mit: ja da steht keine Nummer drauf also kann ich das nicht abnehmen - sondern mit Verstand - ]

    ------------ Update Usergalerie -----------

  • #39


    Die Genehmigungs von Verordnungen läuft da doch etwas anders ab:


    Die Ministerien erstellen eine neue Verordnung (hier die FZV), die sie gerne geändert haben möchten. Der Bundesrat stimmt dieser Änderung zu oder auch nicht.


    Die Entscheidung läuft genau andersherum, als du hier darstellst, nämlich nicht eine Empfehlung des Bundesrates und einer Zustimmung durch die Ministerien, sondern die Empfehlung kommt vom Ministerium.


    Verdeutlichen wir das an der FZV:


    So heisst es:



    Das Ministerium hat den Antrag gestellt, die FZV zu erlassen, nicht der Bundesrat. Diese neue Verordnung wurde dem Bundesrat vorgelegt.


    Weiter, der Bundesrat beschließt



    Im Artikel 80 des GG findet man dann



    So, nun hat der Bundesrat beschlossen der FZV zuzustimmen (unter der Bedinung der Änderungen).


    Was können die beantragten Ministerien denn nun noch ändern ?! Nix mehr, denn jede Änderung bedarf der Zustimmung des Bundesrates mit vorheriger Vorlage und Prüfung. Warum sollte man also eine beschlossene Verordnung wieder vorlegen, wenn man sie doch etwa 4 Jahre vorbereitet hat ?


    Nochmal: es handelt sich hierbei nicht um ein Gesetz, welches vom Bundestag verabschiedet werden muss, aber nur mit Zustimmung des Bundesrates. Bei einem Gesetz wird der Bundesrat als Stellungnehmer dazugezogen. Das ganze Gesetz gehabe, kann man sich auf der Seite des Bundesrats einfach mal ansehen. Ist da in einem netten Schaubild.


    Hierbei handelt es sich aber um eine Rechtsveordnung und das GG hat dort ziemlich eindeutig gesagt, dass eine Rechtsverordnung von den Ministerien mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen werden kann. Das Gesetz zu dieser Verordnung ist das Straßenverkehrsgesetz, welches aber nicht angerührt wird bei der Neufassung der StVZO und der FZV.


    So und nun warten wir auf die Dinge, die da kommen mögen. Ändern kann man noch etwas, aber ansich ist es zu spät ! Das hätte alles im letzten Jahr mit massivem Druck passieren müssen !


    Gruß
    Chris

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

  • #40

    das ist ja ein mist. ich finde das ist reine schikane. irgendwie müssen sie ja versuchen ihre löcher im haushalt zu stopfen und uns arme leute ärgern.


    nennt man ein gesetzt wo NICHT die ärmenen leute negativ betrifft? Hauptsache der profit stimmt und wenn nicht müssen stellen wegfallen in deutschland.


    Sicher gab es auch schwarze schafe unter den 07er kennzeichen, aber wie schon mal erwähnt hätte ich da auch ab und zu regelmässige kontrollen gemacht.
    es hätte ja gereicht wenn sie es auf 25 jahre gelegt hätten, aber auf 30 genau wie oldtimer kennzeichen.
    Die versuchen doch echt mit allen mitteln die alten autos loszuwerden.


    ich finde sie sollten erst mal in den anderen ländern schauen, das da die abgasnormen mal so hoch kommen wie bei uns. Was nützt es der Umwelt, wenn vielleich ein kleines Land auf der welt die Umwelt damit retten will, wenn der rest so schleppend mitzieht wenn überhaupt.Ich finde die Politiker setzen den ganzen kram einfach an der falschen stelle an.

    17./18. Juni 2005 Lausitzring! Ich war mit dabei!
    21.06.2014 Hockenheimring! Ich war wieder mit dabei!!!
    Onkelz, nichts ist für die Ewigkeit

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