Die Schlüsselwörter heissen "automobiles Kulturgut" und "H- bzw. Historienfahrzeug"
Der Gesetzgeber "belohnt" Fahrzeughalter mindestens 30 Jahre originaler Fahrzeuge mit einer Steuervergünstigung und einem Ausschluss der Feinstaubregelung.
Mal eine Frage so ganz nebenbei , aber oberkätzerisch gemeint:
Wer von den hier Schreibenden meint eigendlich aus Liebhaberei zum Kadett D diese "Vergünstigungen" für sich einfordern zu dürfen?
Ich bekomme hier das zweifelhafte Gefühl, dass die H-Nummer nur ein "billiger Trittbrettfahrer-Weg" sein soll sich "sein" Hobby zu vergünstigen. Von Liebhaberei oder von "besonderem Aufwand zur Einhaltung der Originalität" kann ich hier nur wenig lesen.
Zur Erleuchtung für die, die sich jetzt angegriffen fühlen:
Gerne könnt ihr 6.0LETs Phase 45 und W16 Aggregate in den armen D-Karton reinprügeln. Aber erwartet doch dafür nicht, das ihr dann auch noch ein H-Kennzeichen mit Steuervergünstigung dafür bekommt.... Zahlt für euren Umbau wie gehabt ordentlich Steuer und Versicherung und gut isses.... Das lässt der Gesetztgeber doch nach wie vor zu !!
Für mich gehen die H-Regelungen nicht ansatzweise weit genug.
Sorry ,... musste mal gesagt werden, und ich hoffe , dass es hier im Kulturgutthread nicht weggelöscht wird.