Online-Petition Kurzzeitkennzeichen weiterhin ohne TÜV und AU

  • #21

    Auch wenn ich mir mit der neuen Regelung gerade selbst ins Fleisch beiße und Hektik und Streß mit meinem 5,5to Wohnmobil habe, das es noch im März fertig wird - ich finde es OK...zwar Krass aber OK. Wünschenswert wäre zwar die Mitte zwischen der alten und der neuen Regelung gewesen - aber nun gut.


    Die meisten Kiesplatzhändler hier im Raum hatten die ganze Zeit keine '06er Kennzeichen - warum auch? Das Kurzkennzeichen war doch viel günstiger. Damit wurden ganze Autoflotten verschoben - mit einer Nummer und ohne den roten Schein auszufüllen. Auch "spezielle" Fahrzeuge wurden damit ab und an bewegt, die niemals wieder vom Hof des TÜVes gekommen wären. Auch die Tuningfraktion wird sich nun mit den Spezialumbauten etwas anderes ausdenken müssen, da viele ihre Umbauten mit Sicherheit nicht legal auf die Straße bringen.
    Kurzum, zuviel Schindluder damit und zu wenig Kontrollen - deswegen wurde umgestellt.


    Klar, wenn ich ein abgemeldetes Auto kaufen möchte, muß ich nun entweder 2x fahren oder einen Anhänger benutzen. Wo ein Wille ist, findet sich auch einen Weg. Richtig blöd wird es nur mit allen anderen Fahrzeugen, die nicht mehr mit einem PKW Anhänger transportabel sind.


    Thomas

    Wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Du untersteuern. Wenn Du ihn nur hörst, hast Du übersteuern.
    (W. Röhrl)


    siehe auch: http://www.Rallye-Team-Schmitt.de.tl

  • #22

    Muss ich also ab April für ein Kurzzeitkennzeichen die originalen Fahrzeugpapiere vorlegen? Kann also nicht bei der heimischen Zulassungsbehörde die Kennzeichen holen und dann zum Ort des Fahrzeugkaufs fahren? Wie soll man das denn bei einer Überführung machen? Wer schickt einem denn vorher den Brief? Oder reichen da einfach die Fahrzeugdaten?
    Einige Kollegen haben beim Autokauf immer eine Deutschlandrunde gedreht und 2 oder 3 Autos angeschaut. Sie hatten Kurzzeitkennzeichen dabei und haben dann das beste mitgenommen. Das geht nun auch nicht mehr. Oder man legt solche Fahrten auf Wochentage, weil man ja zur "fremden" Zulassungsbehörde muss um das Fahrzeug aufs Kennzeichen eintragen zu lassen. :cursing:

    Hier könnte Ihre Werbung stehen! :P

  • #23

    @ Differendinx,
    denke schon, so wie ich es gelesen habe, musst Du vorher bei Deiner Versicherung ein Kruzzeitkennzeichen anmelden.
    Mit diesen Unterlagen kannst Du anschließend bei der Zulassungsstelle das Kennzeichen anfertigen lassen.
    Dieses Kennzeichen ist auch nur für das bestimmte Fahrzeug gültig und darf nicht an ein anderes Fahrzeug montiert werden.


    Gruß
    DreamOpel

  • #24

    @ Dreamopel
    Auch unter der alten Regelung brauchtest du als erstes die Deckungskarte von einer Versicherung, die du dann neben Perso als einziges auf der Zulassung vorlegen musstest. Dort bekamst Du neben den Schildern auch die für 5 Tage gültige Zulassungsbescheinigung. Das war/ist noch ein Blanko-Dokument, in das du vor dem ersten Fahrtantritt Automarke, Modell, Fahrgestellnummer und 1-2 weitere Grundinfos eintragen musstest. TÜV-Bescheinigung war uninteressant.
    Jetzt brauchst Du nachwievor die Deckungskarte, aber zusätzlich auch noch ne gültige Tüv-Bescheinigung. Die Fahrzeugdaten trägst Du auch nicht mehr ein, sondern das macht jetzt die Zulassung. Ergo brauchst du wieder Fahrzeugbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2.
    Wie differendinx schon erwähnt hat, an einem Wochenende ne größere Runde drehen, sich mehrere Autos ansehen und das beste kaufen - das läuft dann nicht mehr


    @ Schmitti
    Da gebe ich dir vollkommen recht - wenn das Objekt der Begierde (Kraftfahrzeug) großer ist als die dt. Normgarage wirds schwierig. Denn nen richtigen Abschlepper haben die wenigsten hier und Abholung per Spedition ist teuer. Aber genau so trifft es auch viele die nach dem 31.12.1980 geboren sind. Bei uns umfasst der Führerschein Klasse B (alt Klasse 3) nur Fahrzeuge / Gespanne bis 3,5 to. Wenn das Auto dann größer ist als ein Corsa A oder alter Fiat 500 kommst schnell an die Grenze der Legalität. Führerschein Klasse BE für größere Anhänger wird kaum einer machen und selbst wer noch in den Genuß von 10 Monaten Dienst für den VEB Landesverteidigung kam, hat nicht zwangsläufig einen Schein C1E (also 7,5 to plus Anhänger) bekommen. Teilweise gabs da sinnvolles wie Klasse B (ja, auch wenn man den schon hatte, durfte man nochmal Theorie und Praxis auf nem 2er Diesel-Golf machen :thumbdown: ) oder ggf. den Führerschein für Kettenfahrzeuge - aber wer fährt in seiner Freizeit nen Panzer spazieren? :rolleyes:

  • #25

    Moin moin


    Was ein Glück das ich beim Bund Mein BCE gemacht , aber ich nutze ihn nur gelegentlich zum Trecker fahren nicht gewerblich .


    Was mich ankotzt ist das ich jetzt alles mit Anhänger fahren muss , ich glaub ich besorge mir auch rote Kennzeichen :cursing:

  • #27

    Ich habe da schone einige Diskussionen mit unseren Strassenverkehrsamt geführt, mein Wagen steht in Mönchengladbach muss aber nach Viersen (Nachbarbezirk) zum TÜV, nun darf ich ja nicht mit KK aus Mönchengladbach nach Viersen da der Wagen keinen TÜV mehr hat, kann aber auch nicht mit dem KK von Viersen fahren, da finden die keine Lösung zu, meinten nur ich solle doch nach Mönchengladbach zum TÜV fahren. Was wiederrum nicht geht wegen den Umbauten, die trägt mir nur TÜV Viersen ein, da wurden die sogar fresch und meinten dann solle der TÜV in Viersen nicht illegal arbeiten....

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man Morgens davor steht und angst hat, es aufzuschliessen. Zitat: Walter Röhrl
    1x Omega A Caravan 116PS/C20NE mit LPG
    1x Astra H TwinTop 155PS/Z18XER

    1x Zafira B Family 140PS/A18XER

  • #28

    Super Link! Also mir hilft es weiter. :thumbup:


    Also ich riskiere dann man 50 Euro. :D


    Die wenigsten wissen wie das in den 70ern ablief mit dem roten Kennzeichen.
    Kumpel sagte mir, wenn du die B....n schon von weitem gesehen hast wusstest du die drehen gleich und halten dich an.
    Ist mir dann später auch passiert. 3 mal haben Polizisten nicht kontrolliert, was mich bis heute wundert. Schichtwechsel?
    Wurde irgendwann also niemals mehr kontrolliert. Ausnahme LKW. Da kontrollieren die immer, und finden auch was.


    Wenn das aber mal ausufert mit dem erneuten Missbrauch muss man die 50 Euro unter Umständen mehrfach auf der Strecke zahlen,
    und wer sagt daß die einen weiter fahren lassen?
    Aber ne Möglichkeit ist es. :)

  • #30

    http://www.keba-verlag.de/neue…ennzeichen-ab-01-04-2015/

    Fahrten ohne HU

    sind nach wie vor möglich:

    • bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat (inkl. Rückfahrt)


    Heißt für mich, ich darf bis zu einer Prüfstelle in meinem Zulassungsbezirk fahren. Hole ich mir also Kennzeichen aus Berlin dann darf ich nur zu einer Prüfstelle in Berlin fahren. Und wenn das Fahrzeug nun mal in Hamburg steht, und ich nicht gegen die Vorschriften verstoßen will, dann muß ich von Hamburg nach Berlin fahren, denn ich darf nur dort zur Prüfstelle fahren von wo ich auch die Kennzeichen habe.

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