Kadett GT/GSI 1,8 Stufe

  • #31

    Ja leider. Kein Gutachten dazu, keine Herkunftsnachweise, kein Erstellungsdatum. Somit wollte er das so nicht abnehmen. Werde das aber im Nachhinein versuchen noch rein zu bekommen. Habe hier schon mal nachgefragt aber es hat sich niemand gemeldet der das auf H fährt. Ich meine, sogar das Powerrohr war ihm zu viel :rolleyes:

    Hubraum statt Spoiler

  • #32

    Danke für Deine Info.

    Ja die Prüfer werden was das H anbetrifft immer vorsichtiger (kleinkarierter), aber die versuchen sich nach dem Hickhack der letzten Jahre auch nur noch rechtlich abzusichern und setzen nur noch um was Ihnen stringent vom Gesetzgeber vorgegeben wird.

    Wird ein von ihnen abgenommenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehr von den Ordnungshütern beanstandet und stillgelegt, so fällt es auch ebenfalls auf sie zurück... der Verwaltungsapparat der StVZO ist einfach zu groß geworden und überwacht sich schlußendlich sogar selbst; ist ja mittlerweile fast alles digitalisiert worden.

  • #33

    H-Zulassung und Gewindefahrwerk im Kadett E ist ein K(r)ampf. Ich selbst habe es hinbekommen. Mit dem H&R-Gutachten von 1990 ist nachgewiesen, dass es zu diesem Zeitpunkt das Gewindefahrwerk für den Kadett E gab. Bei meiner Erstzulassung mit März 1991 war es trotzdem ein Kampf, weil Gewindefahrwerke für "echte" Oldtimer wohl ein "No Go" sind. Genauso wie viele Prüfer Kat-Fahrzeuge nicht als Oldtimer anerkennen wollen. Unverständlich.


    Die Hinterachsverstellung ist definitiv mit H-Zulassung nicht TÜV-Fähig. Die ersten Hinterachsverstellungen für den Kadett E bzw. Astra F gab es erst Mitte der 2000er Jahre und somit ist das außerhalb des Toleranzzeitraum. Ich selbst verkaufe auch keine Fahrwerke mehr mit HA-Verstellung und lasse lieber die Hinterachsfedern so anfertigen, dass die Höhe so passt wie sie sein soll.


    Ansonsten ist wohl immer noch sehr viel Ermessensspielraum des Prüfers. Unverständlich sind für mich jedoch H-Kennzeichen mit Lenso- oder generell Nachbaufelgen, GFK-Anbauteilen oder sogar Luftfahrwerken in Kadett D und Kadett E. Fährt hier bei uns alles rum und ich musste wegen meinen echten BBS und dem H&R-Gewinde kämpfen.

    1988er Kadett GSi 16V 3-Türer // 1989er Kadett GSi 16V Cabrio // 1991er Kadett Fun 5-Türer // 1991er Kadett Caravan Club Special // 1992er Pontiac LeMans 4-door Sedan

  • #34

    Ihr habt es gut! Ich hätte bei meinem D GTE sogar das eingetragene Tuning aus den ersten 10 Jahren zurückrüsten müssen. Noch nicht mal das Radio von 91 darf drin sein. Nun steht er erstmal in der Scheune und wartet auf bessere Zeiten, ist mir so zu teuer im Unterhalt.

  • #35

    Hubraum statt Spoiler

  • #36

    Ja das Fahrwerk ansich war garnicht das Problem, nur die HA Verstellung. Aber die Federn auf der HA bekommen ja nur die prüfnummer wenn sie den Angaben entsprechen und nicht wenn sie kürzer werden.... Oder? Das Radio war ein größeres Problem obwohl das original sogar im fußraum lag ^^ Ich hätte halt gern nen Edelstahl Fächer, denke das stellt sich schwierig dar.

    Hubraum statt Spoiler

  • #37

    Auspuffanlage inkl. Krümmer geht nur mit Geräusch- und Abgasgutachten. In Verbindung mit EDKA könnte es bei dir klappen, da du ja ein Fahrzeug ohne Kat hast. Damit ist dein Geräuschpegel vermutlich lauter eingetragen, wenn nicht beim Import irgendwas "angepasst" wurde.


    EDKA wird bei mir wegen den Geräuschen leider nichts, weil ich eine 1991er Karosse habe.

    1988er Kadett GSi 16V 3-Türer // 1989er Kadett GSi 16V Cabrio // 1991er Kadett Fun 5-Türer // 1991er Kadett Caravan Club Special // 1992er Pontiac LeMans 4-door Sedan

  • #38

    Die Prüfer haben von Ihren Prüforganisationen ganz unmissverständliche Vorgaben, was H-Kennzeichen tauglich ist, und was nicht. Wenn nachgewiesen werden kann, dass das Radio innerhalb des 10 Jahres Zeitraum verfügbar war, dann kann es nicht abgelehnt werden.


    Der Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern ist seit 2012 nicht geändert worden, insofern dürfte es auch keine Verschärfung der Richtlinien gegeben haben.

    Und die Pressestellen der meisten Prüforganisationen sind hier auch sehr eindeutig:

    https://www.ascona-info.de/Ascona_H_Kennzeichen.html


    Lenso kann H-Kennzeichen tauglich sein, weil das Design in den 10 Jahres Zeitraum passt und Felgen ggfs. als Verschleissteil betrachtet werden. Sollte bei Federn ähnlich sein. Wenn es Federn der Marke X mit Tieferlegung Y schon im 10 Jahres Zeitraum gab, dann kann Feder Z mit der gleichen Tieferlegung aus einem späteren Zeitraum tauglich sein.

    Hier wäre ja sonst bei Verschleiss oder Schaden ein Weiterbetrieb des Fahrzeuges im Istzustand nicht möglich. Das ist ja so nicht gewollt.

  • #39

    Hubraum statt Spoiler

  • #40

    Wenn Du nachweisen kannst, dass jemand in den 10 Jahren nach Erstzulassung Deines Kadett 16 Zoll auf dem Kadett gefahren ist, dann sollte das ohne Probleme H-Kennzeichen tauglich sein.

    Und ich geh mal ganz stark davon aus, dass ein Nachweis machbar ist. Alte Flash, D&W Katalog, da sollten sich ausreichend Kadett mit 16 Zoll finden lassen.

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