Osram Night Breaker H4 Birnen Problem
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#32 Grade wenn es geregnet hat und die Straße noch nass ist, blenden die Nebelscheinwerfer massiv, da das Licht von der Fahrbahn reflektiert !!
Das finde ich zum kotzen wenn mir so einer entgegen kommt.
Nebelscheinwerfer (wie der Name schon sagt) sind nur bei Nebel mit Sichtweite UNTER 50 Meter einzuschalten - NICHT bei Regen !!!!
Bei Extremen Regen darf man die Nebelschlussleuchte einschalten um von hinerherfahrenden Fahrzeugen frühzeitig erkannt zu werden !
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#33 Ich sage ja nicht, dass das legal ist.
Aber im Vergleich gerade zu den Laser-Scheinwerfern, gerade bei SUV's, sind die alten Kadett-Funzeln schon sehr schwach. Auch die Nebler.
Aber das ist halt alles immer Ansichtssache.
Mit meinem Astra F ist es das Gleiche. Die Lichtausbeute ist ausreichend, wenn man alleine unterwegs ist, ist aber ein modernes Fahrzeug in der Nähe, wird es schwierig.
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#34 Alles anzeigenNebelscheinwerfer (wie der Name schon sagt) sind nur bei Nebel mit Sichtweite UNTER 50 Meter einzuschalten - NICHT bei Regen !!!!
Bei Extremen Regen darf man die Nebelschlussleuchte einschalten um von hinerherfahrenden Fahrzeugen frühzeitig erkannt zu werden !
Ich denke, da irrst du dich. Nebelscheinwerfer (das sind die vorderen
) dürfen sehr wohl bei Sichtbehinderung durch Regen, Schnee, Nebel,... ,außerhalb geschlossener Ortschaften, eingeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte hingegen darf nur bei Nebel und hier nur bei Sichtweiten unter 50m eingeschaltet werden, wobei dann Vmax 50 km/h sein darf. Das ist die Rechtslage, soweit ich weiß. -
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#35 rom damit hast du Recht, hab noch mal recherchiert beim ADAC. Hier der Auszug:
Nebelscheinwerfer dürfen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden. Sie dürfen dabei zusammen mit dem Stand- oder Abblendlicht genutzt werden. Bei klarem Wetter ist die Nutzung verboten, da dies andere Verkehrsteilnehmer blenden kann und ein Verwarnungsgeld nach sich zieht.
Regeln für die Nebelschlussleuchte
Alle modernen Autos besitzen Nebelschlussleuchten. Sie dienen dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen bzw. früher sichtbar zu sein. Für ihre Verwendung gelten Regeln:
- Man darf sie nur einschalten, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Wird die Leuchte bei normaler bzw. guter Sicht eingesetzt, wird der nachfolgende Verkehr geblendet.
- Bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt der Gesetzgeber eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Distanz kann man gut an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen – auf Landstraßen und Autobahnen sind sie exakt in diesem Abstand aufgestellt.
- Nebelschlussleuchten dürfen auch innerorts eingesetzt werden.
- Eine Verpflichtung, Nebelschlussleuchten einzuschalten, besteht nicht.
- Wer eine Nebelschlussleuchte falsch verwendet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 bzw. 35 Euro.
Hab ich hier mal gepostet, damit es nun keine Missverständnisse mehr gibt

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