Kadett GT/GSI 1,8 Stufe
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#43 Und da nochmal zum Thema Lenso. Sowas fährt sogar in 17“ mit H-Kennzeichen auf diversen Kadetts. Völlig „legal“.
Vitamin B
Muss nur mal an den Richtigen bei der Rennleitung geraten, dann gibt es das böse Erwachen für beide, Halter und Sachverständigen.
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#44 Es gibt doch 7x16 ET42 Irmscher Felgen, hergestellt von Ronal, mit Gutachten aus den 90ern für den Kadett E.
Echt... Wusste ich garnicht
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#45 Lenso kann H-Kennzeichen tauglich sein, weil das Design in den 10 Jahres Zeitraum passt und Felgen ggfs. als Verschleissteil betrachtet werden. Sollte bei Federn ähnlich sein. Wenn es Federn der Marke X mit Tieferlegung Y schon im 10 Jahres Zeitraum gab, dann kann Feder Z mit der gleichen Tieferlegung aus einem späteren Zeitraum tauglich sein.
Hier wäre ja sonst bei Verschleiss oder Schaden ein Weiterbetrieb des Fahrzeuges im Istzustand nicht möglich. Das ist ja so nicht gewollt.
Ich wiederhole mich ja ungern, aber das Design entspricht den H-Richtlinien. Insofern ist unter dem Blickwinkel des Verschleisses oder aber auf Grund von Beschädigungen die Lenso im BBS Design tatsächlich wohl H-Kennzeichen konform.
Zumindest scheint das bundesweit relativ einheitlich gehändelt zu werden, da es ja einige H-Kennzeichen Autos mit Lenso gibt.
Wenn man die Logik der "Nicht H-Kennzeichen Tauglichkeit" in diesem Fall bis zu Ende bedenkt, dann dürfte jeder neue Reifen oder Kotflügel nicht H-Kennzeichen konform sein. Das ist ja so nicht gewollt.
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#46 Wenn man die Logik der "Nicht H-Kennzeichen Tauglichkeit" in diesem Fall bis zu Ende bedenkt, dann dürfte jeder neue Reifen oder Kotflügel nicht H-Kennzeichen konform sein. Das ist ja so nicht gewollt.
Oder Nachbauscheinwerfer, sehen wie Bosch aus, sind aber keine. Blinker, sehen wie Hella aus, sind aber keine. Blinkerhebel, sehen wie GM aus, sind aber keine .... uswusf
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#47 Ich wiederhole mich ja ungern, aber das Design entspricht den H-Richtlinien. Insofern ist unter dem Blickwinkel des Verschleisses oder aber auf Grund von Beschädigungen die Lenso im BBS Design tatsächlich wohl H-Kennzeichen konform.
Zumindest scheint das bundesweit relativ einheitlich gehändelt zu werden, da es ja einige H-Kennzeichen Autos mit Lenso gibt.
Wenn man die Logik der "Nicht H-Kennzeichen Tauglichkeit" in diesem Fall bis zu Ende bedenkt, dann dürfte jeder neue Reifen oder Kotflügel nicht H-Kennzeichen konform sein. Das ist ja so nicht gewollt.
Dann erkläre mal Deinen Standpunkt denjenigen Prüfern und Sachverständigen die sich dieser Meinung verweigern, denn mein Prüfer trägt sie nicht ein.
Zudem ist eine Felge definitiv kein Verschleißteil, in diesem Punkt solltest Du Dir nochmals die Definition von Verschleiß verinnerlichen; da habe ich auf der Meisterschule mal etwas anderes gelernt.
Mich würde interessieren, wo eine Felge die sogenannte Verschleißreserve verbirgt, die der Verschleißabnutzung unterliegt; diese habe ich noch an keiner Felge finden können.
Außerdem erfüllen 17 Zöller, ob nun Lenso´s oder nicht, ebenfalls nicht die Konformität der H-Tauglichkeit, denn diese Felgengröße gab es seiner Zeit noch nicht am Kadett. Die größte Felgenausführung die in den 10 Jahreszeitraum fällt ist die 16 Zoll Felge, diese Eintragungen sind aber eher rar gesäht, da es in den 80´er und 90´er Jahren eher Mode war kleinere Felgen wie 13 oder 14 Zoll zu fahren.
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#48 Aufgrund von Bordsteinschäden kann eine Felge sehr wohl verschleißen und unbrauchbar werden.
Ich sehe daher Felgen genauso wie Fahrwerksfedern als Verschleißteile an !
Manche Prüfer sehen das genauso, andere wiederum nicht !
Hast du Probleme mit einem Prüfer, dann fahr zur nächsten Prüfstelle und versuche es da - mehr als nein sagen kann der auch nicht !
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#49 Aufgrund von Bordsteinschäden kann eine Felge sehr wohl verschleißen und unbrauchbar werden.
Ich sehe daher Felgen genauso wie Fahrwerksfedern als Verschleißteile an !
Manche Prüfer sehen das genauso, andere wiederum nicht !
Hast du Probleme mit einem Prüfer, dann fahr zur nächsten Prüfstelle und versuche es da - mehr als nein sagen kann der auch nicht !
Joar, dann spricht man aber von einem Ersatzteil und nicht von einem Verschleißteil.
Ein Bordsteinschaden ist ab einem gewissen Grad bei einer Felge ein Totalschaden und bedarf des Ersatzes. Ist das entsprechende Ersatzteil jedoch nicht mehr verfügbar, so muss ein passender Ersatz zertifiziert werden; dies ist kein Verschleiß und unterliegt über dem datierten Gutachten der 10 Jahresregel.
Und das Felgenhorn dient bei Bordsteinkontakt nicht als Verschleißmarke, die ursprüngliche Funktion des Felgenhornes ist die Aufnahme von Auswuchtgewichten, so haben wir es damals gelernt.
Hier in NRW ist es mittlerweile schwer geworden über einen anderen Prüfer an eine Eintragung zu kommen, schließlich sind die Prüforganisationen heutzutage alle miteinander elektronisch vernetzt und die Prüfer können die Daten Ihrer vorherigen Kollegen einsehen, es hängt sehr stark von der persönlichen Neigung des Prüfers zum Ermessensspielraum ab.
17 Zoll ist und bleibt bei allen seriösen Prüfern ein absolutes No Go im Zusammenhang zum H-Kennzeichen!!! Das ist auch beim Golf 2 nicht anders, 16 Zoll AZEV A funktioniert, 17 Zoll AZEV A dagegen nicht, jedenfalls mit dem H, ohne ist das selbstverständlich kein Problem.
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#50 Dann solltest mal im Jahr 1995 anrufen. Im D&W Katalog von 1995 findet sich doch glatt auf Anhieb ne 17 Zoll Felge. Frechheit sowas...
Und das war jetzt nur mal spontan geblättert. Ich könnte ja mal diverse Flash aus dem Zeitraum durchblättern, dann wirst mit Deiner "Kenntnis" vom Glauben abfallen...
Ansonsten habe ich geschrieben:
Zitatggfs. als Verschleissteil
Keinesfalls die Felgen als Verschleissteil definiert. Verstehendes Lesen, so wichtig. Insbesondere, wenn man auf einem hohen Ross des Wissens zu glauben sitzt.
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